Das Pikto zeigt eine Glühbirne mit einem Paragraphen

VeröffentlichungenStrom

AufdieserSeitefindenSiealleInformationenzudenVeröffentlichungenenergiewirtschaftlicherDatenzurStromversorgung.

VeröffentlichungenenergiewirtschaftlicherDatenzurStromversorgung

AufBasisdesEnergiewirtschaftsgesetzes(EnWG)sowiezahlreicher,aufdemEnWGbasierenderVerordungen,veröffentlichtWestfalenWeserNetzAngabenzurStrukturdesNetzes,zuNetzentgeltenundzurAbsatzstrukturüberdieverschiedenenNetzebenen.

DieeinzelnenVeröffentlichungenfindenSieganzeinfachdurcheinenKlickaufdasjeweilszugrundeliegendeGesetzbzw.diezugrundeliegendeVerordnung.

Veröffentlichungen nach Energiewirtschaftsgesetz

ZweckdesEnergiewirtschaftsgesetzes(EnWG)vom7.Juli2005isteinemöglichstsichere,preisgünstige,verbraucherfreundliche,effizienteundumweltverträglicheleitungsgebundeneVersorgungderAllgemeinheitmitElektrizitätundGas.

DieRegulierungderElektrizitäts-undGasversorgungsnetzedurchdasEnWGunddarauffußenderVerordnungendientdenZielenderSicherstellungeineswirksamenundunverfälschtenWettbewerbsbeiderVersorgungmitElektrizitätundGasundderSicherungeineslangfristigangelegtenleistungsfähigenundzuverlässigenBetriebsvonEnergieversorgungsnetzen.

AufBasisdesEnWGveröffentlichtWestfalenWeserNetzdiefolgendenAngaben:

Veröffentlichungen nach Stromnetzzugangsverordnung

DieStromnetzzugangsverordnung(StromNZV)regeltdieBedingungenfürEinspeisungundEntnahmevonelektrischerEnergieinElektrizitätsversorgungsnetze.IndiesemRahmenwerdendieGrundlagenfürdieNetznutzungdurchLieferantenundLetztverbraucherfestgelegt.

AufBasisderStromNZVveröffentlichtWestfalenWeserNetzdiefolgendenAngaben:

Veröffentlichungen nach Stromnetzentgeltverordnung

DieVerordnungüberdieEntgeltefürdenZugangzudenElektrizitätsversorgungsnetzen(StromNEV)regeltdieFestlegungderMethodezurBestimmungderNetzentgelteeinschließlichderErmittlungderEntgeltefürdezentraleEinspeisungen.

BasierendaufdeninderStromNEVgemachtenVorgabenveröffentlichtWestfalenWeserNetzdiefolgendenAngaben:

Veröffentlichungen nach Niederspannungsanschlussverordnung

DieNiederspannungsanschlussverordnung(NAV)regeltdieBedingungen,zudenenNetzbetreiberjedermannanihrNiederspannungsnetzanzuschließenunddenAnschlusszurEntnahmevonElektrizitätzurVerfügungzustellenhaben.DarüberhinausistinderNAVfestgelegt,welcheInformationenzumNetzanschlussunddessenNutzungderNetzbetreiberzuveröffentlichenhat.

AufBasisderNiederspannungsanschlussverordnung(NAV)veröffentlichtWestfalenWeserNetzdiefolgendenAngaben:

Veröffentlichungen nach Kraftwerksanschlussverordnung

Veröffentlichungen nach Messstellenbetriebsgesetz

DieBekanntgabezumMessstellenbetriebsgesetz(MsbG)undzudenPreisenfürmoderneMesseinrichtungensindimFolgendenverlinkt: