
Netzinformation Strom
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Themen:
- Bestimmungen des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet
- Bekanntmachungen zum Netzgebiet Strom
- Daten und Fakten über die Struktur des Stromnetzes und über die entnommenen Mengen
Unsere Leistungen im Überblick
Grundversorgung
Bestimmung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und ist der Grundversorger für die Kalenderjahre 2022-2024. In der Kernstadt Obernkirchen ist die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Grundversorger. Im Gebiet der Städte Steinheim und Beverungen ist die BeSte Stadtwerke GmbH der Grundversorger für Strom.
Bekanntmachungen zum Netzgebiet Strom
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2013
Netzgebiet Marsberg
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2013 nicht mehr die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Marsberg ist, sondern die E.ON Westfalen Weser. Die E.ON Westfalen Weser AG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Blomberg
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2013 nicht mehr die E.ON Westfalen Weser AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup der Stadt Blomberg ist, sondern die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH. Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der E.ON Westfalen Weser AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2015
Netzgebiet Hameln
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Afferde, Klein Hilligsfeld, Groß Hilligsfeld, Unsen, Holtensen, Welliehausen, Wehrbergen, Haverbeck, Halvestorf, Klein Berkel, Tündern und Hastenbeck der Stadt Hameln ist, sondern die GWS Stadtwerke Hameln GmbH. Die GWS Stadtwerke Hameln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Auetal
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Gemeinde Auetal ist, sondern die Stadtwerke Rinteln GmbH. Die Stadtwerke Rinteln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Bad Salzuflen
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Ehrsen, Hölsen, Holzhausen/Sylbach, Papenhausen, Pillenbruch, Wülfer und Wüsten der Stadt Bad Salzuflen ist, sondern die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH. Die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiete Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe ist, sondern die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG. Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2016
Netzgebiet Obernkirchen
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Obernkirchen ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2017
Netzgebiet Bad Pyrmont
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2017 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Hagen, Löwensen, Thal, Kleinenberg, Großenberg, Neersen, Baarsen und Eichenborn der Stadt Bad Pyrmont ist, sondern die Stadtwerke Bad Pyrmont Energie und Verkehrs GmbH. Die Stadtwerke Bad Pyrmont Energie und Verkehrs GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2019
Netzgebiet Beverungen
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die BeSte Stadtwerke GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Kernstadt Beverungen sowie in den Ortsteilen Herstelle und Würgassen der Stadt Beverungen ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der BeSte Stadtwerke GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Steinheim
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die BeSte Stadtwerke GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Steinheim ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH . Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der BeSte Stadtwerke GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiete Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf und Hessisch Oldendorf
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in den Flecken Aerzen und Coppenbrügge, der Gemeinde Emmerthal, dem Flecken Salzhemmendorf und in der Stadt Hessisch Oldendorf ist, sondern die GWS Stadtwerke Hameln GmbH. Die Stadtwerke Hameln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Vlotho
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Vlotho ist, sondern die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH. Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2022
Netzgebiet Bad Driburg
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2022 nicht mehr die EAM Netz GmbH Netzbetreiberin für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Dringenberg, Kühlsen, Neuenheerse und Siebenstern der Stadt Bad Driburg ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der EAM Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Daten und Fakten
An dieser Stelle veröffentlicht Westfalen Weser Netz weitere Daten über die Struktur des Stromnetzes und über die entnommenen Mengen. Alle Angaben beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf das Jahr 2021 bzw. auf den 31.12.2021.
Veröffentlichung nach § 14d EnWG
Unter dem folgenden Link kann der Bericht über die Netzausbauplanung des Stromnetzes heruntergeladen werden.
Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 1 EnWG
An dieser Stelle veröffentlicht Westfalen Weser Netz weitere Daten über die Struktur des Stromnetzes und über die gelieferten Strommengen. Alle Angaben beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf das Jahr 2021 bzw. auf den 31.12.2021.
1. Stromkreislängen der Kabel- und Freileitungen
Die Stromkreislängen | km |
---|---|
Stromkreislänge HS: Kabel | 16 |
Stromkreislänge MS: Kabel | 7.901 |
Stromkreislänge NS: Kabel | 20.365 |
Stromkreislänge HS: Freileitung | 936 |
Stromkreislänge MS: Freileitung | 289 |
Stromkreislänge NS: Freileitung | 27 |
2. Installierte Leistung der Umspannebenen
Die installierte Leistung der Umspannebenen | Leistung |
---|---|
Installierte Leistung der Umspannebene HS/MS | 4.569 MVA |
Installierte Leistung der Umspannebene MS/NS | 2.629 MVA |
3. Entnommene Jahresarbeit pro Netz- und Umspannebene
Spannungsebene | Arbeit |
---|---|
Hochspannung HS | 3.575.385.412 kWh |
Umspannung HS/MS | 5.165.362.211 kWh |
Mittelspannung MS | 4.641.120.994 kWh |
Umspannung MS/NS | 2.409.242.841 kWh |
Niederspannung NS | 2.487.985.406 kWh |
4. Anzahl der Entnahmestellen in der Netzebene
Spannungsebene | Anzahl |
---|---|
Hochspannung HS | 7 |
Umspannung HS/MS | 139 |
Mittelspannung MS | 2.984 |
Umspannung MS/NS | 8.159 |
Niederspannung NS | 661.304 |
5. Einwohnerzahl im Netzgebiet
- Die Einwohnerzahl im Netzgebiet der Niederspannungsebene beträgt 1.124.426 (Stand 31.12.2021).
6. Versorgte Fläche
- Die unmittelbar in Niederspannung versorgte Fläche beträgt 707 km².
7. Geografische Fläche
- Die geografische Fläche des Netzgebiets beträgt 5.956 km².
8. Anzahl der Entnahmestellen
Entnahmestellen | Anzahl |
---|---|
Mit registrierender Leistungsmessung | 6.034 |
Sonstige Entnahmestellen | 666.559 |
9. Grundzuständiger Messstellenbetreiber
- Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist die Westfalen Weser Netz GmbH.
10. Ansprechpartner für Netzzugangsfragen
Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Strom finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse netznutzung@ww-energie.com oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 05251/503-1577 an.
Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 3 EnWG
1. Jahreshöchstlast pro Spannungsebene 2021
Netzebene | Leistung |
---|---|
Hochspannung HS | 767 MW |
Umspannung HS/MS | 1.097 MW |
Mittelspannung MS | 903 MW |
Umspannung MS/NS | 539 MW |
Niederspannung NS | 500 MW |
2. und 7. Netzverluste, Mengen und Preis 2021
Netzebene | Menge |
---|---|
Hochspannung HS | 20.625 MWh |
Umspannung HS/MS | 36.745 MWh |
Mittelspannung MS | 66.088 MWh |
Umspannung MS/NS | 42.806 MWh |
Niederspannung NS | 90.486 MWh |
Preis Verlustenergie | 5,11 Ct/kWh |
3. Summenlast der nicht-leistungsgemessenen Kunden und der Netzverluste 2021
Nicht-leistungsgemessene Kunden und Netzverluste | |
---|---|
Summenlast der nicht-leistungsgemessenen Kunden | 440 MW |
Summenlast der Netzverluste | 70 MW |
4. Standardlastprofilverfahren
Die Westfalen Weser Netz GmbH wendet das Standardlastprofilverfahren an.
Zur Anwendung kommen dabei die synthetischen VDEW-Lastprofile G0 bis G6 für Gewerbekunden sowie L0 bis L2 für Kunden mit landwirtschaftlichem Bedarf. Für Haushalte wird das dynamisierte Standardlastprofil H0 des VDEW verwendet.
5. Höchstentnahmelasten 2021
Netzebene | Leistung/Menge | |
---|---|---|
HS | Höchstentnahmelast aus HÖS/HS | 670 MW |
HS | Bezug aus vorgel. Netzebene HÖS/HS | 3.265.945 MWh |
HS/MS | Höchstentnahmelast aus HS | 1.098 MW |
HS/MS | Bezug aus vorgel. Netzebene HS | 4.909.820 MWh |
MS | Höchstentnahmelast aus HS/MS | 845 MW |
MS | Bezug aus vorgel. Netzebene HS/MS | 3.760.273 MWh |
MS/NS | Höchstentnahmelast aus MS | 545 MW |
MS/NS | Bezug aus vorgel. Netzebene MS | 2.442.454 MWh |
NS | Höchstentnahmelast aus MS/NS | 524 MW |
NS | Bezug aus vorgel. Netzebene MS/NS | 2.314.830 MWh |
6. Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene 2021
Netzebene | Menge |
---|---|
Hochspannung HS | 454.387 MWh |
Umspannung HS/MS | 1.568.770 MWh |
Mittelspannung MS | 2.208.190 MWh |
Umspannung MS/NS | 112.149 MWh |
Niederspannung NS | 368.134 MWh |
Lastgänge
An dieser Stelle werden die in § 23c Abs. 3 Ziffer 1, 3, 5 und 6 EnWG aufgezählten Lastgänge des Jahres 2021 als csv-Dateien zum Herunterladen veröffentlicht.
Veröffentlichungen nach § 10 Abs. 2 StromNEV
Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene
Ebene | Durchschnittsverluste |
---|---|
HS | 0,55% |
HS/MS | 0,57% |
MS | 1,11% |
MS/NS | 1,68% |
NS | 3,39% |
Die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie betrugen im Jahr 2021 5,11 Ct/kWh.
Veröffentlichungen nach § 19 Abs. 5 StromNEV
Unter den folgenden Links kann eine Aufstellung der auf Basis von § 19 Abs. 2 und 3 StromNEV für 2020 abgeschlossenen Vereinbarungen heruntergeladen werden.
Sonderformen der Netznutzung
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Westfalen Weser Netz GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Die Westfalen Weser Netz GmbH hat auf Basis des Modells der Bundesnetzagentur die entsprechenden Hochlastzeitfenster ermittelt.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.
Veröffentlichungen nach § 12 Abs. 3 StromNZV
Ergebnisse der Differenzbilanzierung
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen, welcher ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden (oder einer individuell festgelegten anderen Grenze) nach den Absätzen 1 und 2 des § 13 StromNZV von dem prognostizierten Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst.
In dem Differenzbilanzkreis dürfen keine Letztverbraucher bilanziert werden. Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Monat | Summe positiv | Summe negativ |
---|---|---|
Januar | 11.385.763 kWh | -9.652.909 kWh |
Februar | 11.373.785 kWh | -9.156.877 kWh |
März | 7.380.419 kWh | -12.656.606 kWh |
April | 7.380.673 kWh | -8.362.091 kWh |
Mai | 9.658.344 kWh | -5.901.714 kWh |
Juni | 12.559.582 kWh | -4.827.945 kWh |
Juli | 12.153.855 kWh | -5.443.879 kWh |
August | 9.594.374 kWh | -6.001.586 kWh |
September | 7.061.020 kWh | -8.887.580 kWh |
Oktober | 8.106.668 kWh | -11.298.009 kWh |
November | 9.674.387 kWh | -10.009.249 kWh |
Dezember | 12.642.956 kWh | -11.365.379 kWh |
Lastgang
An dieser Stelle werden die nach § 12 Abs. 3 StromNZV geforderten Ergebnisse der Differenzbilanzierung veröffentlicht.
Veröffentlichungen nach § 15 Abs. 5 StromNZV
Netzengpässe
Im Zuge der in § 15 Abs. 5 StromNZV in Verbindung mit § 15 Abs. 4 StromNZV geforderten Veröffentlichung von Engpässen im Netz von Verteilnetzbetreibern gibt die Westfalen Weser Netz GmbH bekannt, dass in ihrem Netz keine Engpässe gem. § 15 StromNZV vorliegen.