In Vogelperspektive: Mehrere Personen mit Helm und Warnweste stehen auf einer Baustelle und schauen auf einen Plan

Ihr Anschluss an lokale Versorgungsnetze

Für die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser – oder zur Einspeisung selbst erzeugter Energie – ist ein Netzanschluss an das örtliche Versorgungsnetz erforderlich.
Ob Neubau, eine notwendige Leistungserhöhung, die Verlegung eines bestehenden Anschlusses oder die vollständige Trennung vom Netz: Jede Änderung erfordert eine technische Prüfung und Umsetzung durch den zuständigen Netzbetreiber.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anträge für Ihr Anschlussvorhaben.


Neuanschluss

Einfamilienhaus im Rohbau mit Ziegeldach und Baugerüst

Benötigen Sie einen Netzanschluss für Ihr Neubauprojekt oder eine Einspeiseanlage? Der Anschluss stellt die Verbindung zum Strom-,  Gas- oder Wassernetz her und erfolgt gemäß den technischen und rechtlichen Vorgaben.

Leistungserhöhung

Eine dreiköpfige Familie steht vor ihrem Haus am E-Auto, was gerade geladen wird. Das Haus hat eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.

Reicht die Leistung Ihres bestehenden Netzanschlusses nicht mehr aus? Zusätzliche Verbraucher wie Ladeinfrastruktur oder Durchlauferhitzer erfordern eine Anpassung. Diese wird auf Basis einer Leistungsberechnung umgesetzt.

Anschlussumlegung

Zwei Personen stehen an einem Tisch auf dem ein Bauplan und ein Helm liegt. Eine der Person zeichnet etwas in den Plan, die andere tippt etwas in einen Taschenrechner

Ihr Netzanschluss muss aufgrund von Umbauten oder Überbauungen verlegt werden? Die Umlegung erfolgt normgerecht und berücksichtigt die neue bauliche Situation. So wird eine sichere Versorgung gewährleistet.

Anschlusstrennung

Zwei Bauarbeiter arbeiten in einer Grube in der zwei Rohre freigelegt sind. Einer der Bauarbeiter hält einen Plan in der Hand.

Wird Ihr Netzanschluss nicht mehr benötigt, zum Beispiel bei Abriss oder Energieumstellung? Die Trennung vom Netz erfolgt fachgerecht und unter Einhaltung aller Vorschriften. Damit ist der Anschluss sicher stillgelegt.


Inaktive Gasnetzanschlüsse bis 31.12.2025 kostenfrei vom Netz trennen lassen

Ihr Gebäude ist noch an das Erdgasnetz angeschlossen, obwohl Sie kein Erdgas mehr beziehen? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln: Bis zum 31. Dezember 2025 bieten wir Ihnen die Trennung des Anschlusses kostenfrei an. So vermeiden Sie spätere Kosten und bringen Ihre Hausinstallation auf den neuesten Stand. Die Trennung erfolgt sicher und fachgerecht durch Westfalen Weser Netz.

Kostenfreie Trennung beauftragen

Ihre Möglichkeiten im Überblick:

Kostenfreie Trennung Ihres Gasnetzanschlusses bis zum 31. Dezember 2025

Beantragen Sie die Trennung Ihres inaktiven Gasanschlusses bis zum Jahresende 2025 kostenfrei. Entscheidend für die Kostenfreiheit der Trennung ist der fristgerechte Eingang des Antrags bis zum 31. Dezember 2025. Die Umsetzung durch Westfalen Weser Netz erfolgt schrittweise fortlaufend im Jahr 2025 sowie 2026.

Wie erfolgt die Trennung?

Der Netzanschluss zu Ihrem Gebäude wird in der Straße getrennt und gegebenenfalls noch vorhandene Zähler werden in Ihrer Immobilie demontiert. Die Netzanschlussleitungen, Anlagenteile sowie der Gasnetzanschluss inklusive Durchführung gehen in Ihr Eigentum über und verbleiben vor Ort.

Was kostet die Trennung nach dem 31. Dezember 2025?

Ab dem 01.01.2026 wird die Trennung Ihres inaktiven Gasanschlusses kostenpflichtig. (Aktuell: 1.765,00 € brutto (1.483,19 € netto))
Die Abrechnung erfolgt gemäß dem dann gültigen Preisblatt.

Vorhaltung Ihres Gasnetzanschlusses bis zum 31. Dezember 2030

Wenn Sie Ihren inaktiven Gasanschluss bis zum 31.12.2030 weder wieder in Betrieb nehmen noch eine kostenpflichtige Trennung beauftragen, werden wir Ihren Gasnetzanschluss kündigen und kostenpflichtig trennen (gemäß § 9 NDAV).

Was kostet die Trennung nach dem 31. Dezember 2025?

Die Trennkosten stellen wir Ihnen gemäß dem zum Zeitpunkt der Beauftragung der Trennung geltenden Preisblatt unserer ergänzenden Bedingungen zur NDAV in Rechnung. Aktuell belaufen sich die Trennkosten auf 1.765,00€ brutto (1.483,19 € netto).

Vollständiger Rückbau Ihres Gasnetzanschlusses

Wenn Sie einen vollständigen Rückbau Ihres Gasnetzanschlusses samt Hauseinführung und Gasleitung wünschen, tragen Sie die gesamten Kosten dafür selbst.

Wieviel kostet der Rückbau?

Der Rückbau des Netzanschlusses im öffentlichen Raum inklusive Ausbau der Armaturen und Wanddurchführung kostet aktuell 2.880,00 € brutto (2.420,17 € netto). Die Kosten für den Ausbau des Rohres auf Ihrem Grundstück werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.


Preise für Ihren Netzanschluss im Überblick

Sie planen einen Neuanschluss für Strom, Gas oder Wasser? Die Kosten richten sich nach dem Umfang Ihres Vorhabens sowie den technischen Rahmenbedingungen vor Ort. Alle aktuellen Preise finden Sie hier: 

Preise gültig ab 01.01.2025

Standardnetzanschluss Strom
1 Netzanschluss StromPreis (netto)Preis (brutto)
1.1 bis 40 m privates Grundstück12.457,98 €2.925,00 €
1.2 Mehrlängenpauschale bei 1.1 unbefestigte Oberfläche privater Grund 31,51 €/m37,50 €/m
1.3 Mehrlängenpauschale bei 1.1 befestigte Oberfläche privater Grund 48,70 €/m57,95 €/m
1.4 Mehrlängenpauschale bei 1.1 unbefestigte Oberfläche öffentlicher Grund 102,10 €/m121,50 €/m
1.5 Mehrlängenpauschale bei 1.1 befestigte Oberfläche öffentlicher Grund 149,58 €/m178,00 €/m
1.6 bis 25 m ohne Tiefbau öffentlicher Grund 798,32 €950,00 €
1.7 Mehrlängenpauschale bei 1.6 11,54 €/m13,73 €/m
2 Vergütung von Eigenleistung2Preis (netto)Preis (brutto)
2.1 bei 1.1, bis 40 m 103,09 €122,68 €
2.2 bei 1.2 bis 1.5 größer 40 m 13,88 €/m16,52 €/m
3 BaukostenzuschussPreis (netto) Preis (brutto)
3.1 für reine Wohngebäude 1-3 Wohneinheiten ohne zusätzliche Verbraucher (E-Mobilität, Aufzug, Warmwasserspeicher usw.) freifrei
3.2 für alle anderen Wohngebäude und für Letztverbraucher, die nicht reine Wohngebäude sind (Mischbedarf) (je kW, die 30 kW übersteigt) 50,54 €/kW60,14 €/kW
1. Die Anschlusserrichtung umfasst auch die Leitungsverlegung auf öffentlichem Grund bis maximal 25 m
2. Erstellung des kompletten Kabelgrabens auf privatem Grund nach Vorgaben von Westfalen Weser Netz
4 Baustrom/AnschlusspauschalePreis (netto)Preis (brutto)
Inbetriebnahme, An- und Abklemmen und Außerbetriebnahme/ Abklemmen des Anschlusskabels inkl. Anfahrt 247,06 €294,00 €

Maßgebend für die Besteuerung der o.g. Lieferungen/sonstigen Leistungen ist der zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Lieferungen/sonstigen Leistungen geltende gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuersatz.

Standardnetzanschluss Gas
1 Netzanschluss GasPreis (netto)Preis (brutto)
1.1 bis 40 m privates Grundstück13.817,65 €4.543,00 €
1.2 Mehrlängenpauschale bei 1.1 unbefestigte Oberfläche privater Grund 57,98 €/m69,00 €/m
1.3 Mehrlängenpauschale bei 1.1 befestigte Oberfläche privater Grund 94,96 €/m113,00 €/m
1.4 Mehrlängenpauschale bei 1.1 unbefestigte Oberfläche öffentlicher Grund 102,10 €/m121,50 €/m
1.5 Mehrlängenpauschale bei 1.1 befestigte Oberfläche öffentlicher Grund 149,58 €/m178,00 €/m
2 Vergütung von Eigenleistung2Preis (netto)Preis (brutto)
2.1 bei 1.1, bis 40 m 395,92 €471,14 €
2.2 bei 1.1 bis 1.5 größer 40 m 13,88 €/m16,52 €/m
1. Die Anschlusserrichtung umfasst auch die Leitungsverlegung auf öffentlichem Grund bis maximal 25 m
2. Erstellung des kompletten Kabelgrabens auf privatem Grund nach Vorgaben von Westfalen Weser Netz
3 BaukostenzuschussPreis (netto)Preis (brutto)
3.1 Niederdruck bis 120 kW freifrei
3.2 Niederdruck ab 121 kW je weiterem kW 14,16 €/kW16,85 €/kW

Maßgebend für die Besteuerung der o.g. Lieferungen/sonstigen Leistungen ist der zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Lieferungen/sonstigen Leistungen geltende gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuersatz.

Ab dem 01.10.2022 bis zum 30.04.2024 wird die Umsatzsteuer für Gasnetzanschlüsse von 19 % auf 7 % gesenkt. Hierbei ist das Datum der Leistungserbringung, nicht der Beauftragung oder Rechnungsstellung zu berücksichtigen.

Standardnetzanschluss Wasser

Maßgebend für die Besteuerung der o.g. Lieferungen/sonstigen Leistungen ist der zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Lieferungen/sonstigen Leistungen geltende gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuersatz.

Eine vierköpfige Familie im Rohbau ihres Eigenheims. Die Kinder laufen und die Eltern schauen sich einen Plan an.

Ein Einfamilienhaus mit Garten und Terrasse. Der Himmel ist klar und es ist sonnig.

Ein- und Mehrspartenhauseinführungen – kompakt, sicher und zukunftsfähig ins Haus

Bei der Anbindung Ihres Gebäudes an das Versorgungsnetz werden Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation durch die Gebäudehülle geführt. Mit einer Mehrspartenhauseinführung lassen sich alle Sparten gebündelt, platzsparend und technisch abgestimmt ins Haus einführen – ideal für Neubauten und eine vorausschauende Planung. Auch Gebäude ohne Keller können entsprechend ausgestattet werden.

Im Unterschied dazu erfolgt eine Einspartenhauseinführung für einzelne Sparten – beispielsweise bei einer nachträglichen Anpassung des Netzanschlusses oder wenn bauliche Gegebenheiten eine getrennte Leitungsführung erforderlich machen.

Mehr erfahren Sie in unseren Flyern – hier direkt zum Download.


Alles Wissenswerte zum Netzanschluss auf einen Blick

Ob technische Vorgaben, gesetzliche Regelungen oder praktische Hinweise: 
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zum Netzanschluss kompakt und strukturiert aufbereitet. 

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