

Einspeisemanagement
Der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen hat seit den letzten Jahren stark zugenommen. Immer mehr Stromerzeugungsanlagen speisen Strom in die Netze ein, wodurch diese teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde das Einspeisemanagement eingeführt. Bei Überlastung einzelner Netzteile wird dafür gesorgt, dass unter Vorrang der erneuerbaren Energien die Einspeiseleistung zeitweise reduziert wird. In der Praxis werden Anlagen bei einer Überlastung des Netzes in einer Netzregion (bspw. bei Starkwind) durch ein ferngesteuertes Signal zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert. Sobald die kritische Netzauslastung beendet ist, kann die Einspeisung wieder in vollem Umfang erfolgen. So ermöglicht das Einspeisemanagement eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung.
Themen im Überblick
Gesetzliche Vorgaben
Technische Anforderungen
Bestellung und weitere Schritte
Gesetzliche Vorgaben
Mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden wesentliche Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf § 9 EEG.
Künftig müssen alle Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 7 kW/kWp gemäß § 9 Abs. 1 EEG i. V. m. § 29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit intelligenten Messsystemen sowie entsprechenden Steuerungseinrichtungen ausgerüstet sein. Ziel ist es, diese Anlagen für den Netzbetreiber transparent zu machen und eine Fernsteuerung zu ermöglichen. Nach § 29 MsbG sind die Messstellenbetreiber für den Einbau dieser Systeme verantwortlich. Die Anlagenbetreiber haben dabei sicherzustellen, dass sich ihre Anlagen in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, sodass die Installation erfolgen kann.
Bis zur Nachrüstung mit intelligenten Messsystemen und Steuerungstechnik gelten gemäß § 9 Abs. 2 EEG definierte Übergangsregelungen. Diese unterscheiden die Anlagen je nach installierter Leistung in vier Gruppen:
a) Steckersolargeräte
Stecker-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von maximal 0,8 kW, die hinter dem Netzanschlusspunkt eines Endverbrauchers betrieben werden, sind von den Anforderungen des § 9 EEG ausgenommen.
b) Erzeugungsanlagen mit weniger als 25 kW/kWp
Anlagenbetreiber, die eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 EEG erhalten und deren Anlage unter 25 kW/kWp liegt, sind nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG verpflichtet, die Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt bis zur Installation der neuen Technik auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen.
c) Erzeugungsanlagen zwischen 25 kW/kWp und unter 100 kW/kWp
Für Anlagen in diesem Leistungsbereich gilt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG die Pflicht zur Ausstattung mit technischen Einrichtungen (z. B. Rundsteuerempfänger), die es dem Netzbetreiber ermöglichen, die Einspeiseleistung jederzeit ganz oder teilweise aus der Ferne zu steuern.
Sofern diese Anlagen eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 EEG beziehen, muss zusätzlich bis zur Installation der intelligenten Messsysteme die Einspeiseleistung auf 60 % begrenzt werden.
d) Erzeugungsanlagen ab 100 kW/kWp
Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW/kWp müssen mit technischen Einrichtungen (Fernwirkgerät) ausgestattet sein, die es dem Netzbetreiber ermöglichen, die aktuelle Einspeisung jederzeit abzurufen und die Leistung bei Bedarf ferngesteuert zu reduzieren.
Wichtiger Hinweis: Anlagen unterliegen Redispatch 2.0-Regelungen
Diese Anlagen unterliegen den Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0). Weitere Informationen zum Thema Redispatch 2.0 finden Sie hier.
Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)
Die Regelungen des § 9 EEG gelten grundsätzlich für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden. Für ältere Anlagen greift § 100 EEG: Bis zur Nachrüstung mit intelligenten Mess- und Steuerungssystemen gelten weiterhin die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben.
Technische Anforderungen
Die Definition einer Schnittstelle zwischen der Erzeugungsanlage und dem Netzverknüpfungspunkt zur Installation eines Rundsteuerempfängers und Fernwirkgeräts ist in den hier veröffentlichten Technischen Anforderungen Fernwirktechnik und den Fernwirk-Prozesspunkten beschrieben.
Bestellung und weitere Schritte
Bestellen Sie die für Ihre Anlage passende Steuerungseinrichtung ganz einfach hier auf dieser Seite.
Die einzusetzende Steuerungseinrichtung hängt von der installierten Anlagenleistung in kW(p) ab:
| Installierte Anlagenleistung* | Steuerungseinrichtung |
|---|---|
| ab 25 - 99,99 kW(p) | Rundsteuerempfänger |
| ab 100 - 999,99 kW(p) | Redispatch-Fernwirkgerät |
| ab 1.000 kW(p) | Fernwirkgerät |
Bestellung Rundsteuerempfänger
Mit dem Inbetriebsetzungsantrag Ihres Installateurs wird automatisch ein Rundsteuerempfänger bestellt. Dieser wird dann über die Messstellenbetriebsabrechnung mit dem Anlagenbetreiber abgerechnet. Das Preisblatt dafür finden Sie hier.
Eine separate Bestellung ist nicht erforderlich.
Bestellung Fernwirkgeräte
Die technische Umsetzung des Einspeisemanagements für Anlagen größer gleich 100 kW(p) erfolgt über ein Fernwirkgerät. Dabei wird unterschieden zwischen einem Redispatch-Fernwirkgerät für Anlagen ab 100 kW(p) bis 999,99 kW(p) und einem Fernwirkgerät für Anlagen ab 1.000 kW(p).
Hier können Sie das entsprechende Gerät bestellen: Jetzt bestellen!
Die Bereitstellung des jeweiligen Fernwirkgerätes ist für Sie kostenlos.
Folgende Dienstleistungen sind enthalten:
- Zugang zu unserem Leitstellensystem
- Bereitstellung eines programmierten Fernwirkgeräts
- Instandhaltung des Fernwirkgeräts bei Fehlerauftritt
- Überwachung durch unsere Leitzentrale
- Bereitstellung einer Telekommunikatiosverbindung
Nicht enthaltene Leistungen:
- Einbau und Montage des Fernwirkgerätes gemäß der Technischen Anschlussbedingungen
Bitte bestätigen Sie nach dem Einbau die Installation der Steuerungseinrichtung mit diesem Formular.
Wie geht es nach der Bestellung weiter?
Bestellung aufgeben
Versand an die Lieferadresse
Funktionsprüfung mit der Leitstelle (nur bei Redispatch-Fernwirkanlagen und Fernwirkanlagen)
Einbaubestätigung an das Einspeisemanagement senden