Das Pikto zeigt einen Zettel mit einem Paragraphen, Text und einer Lupe

RECHTLICHE HINWEISE UND VERÖFFENTLICHUNGEN

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen

Lieferungen und Leistungen aller Art, die von der Westfalen Weser Netz GmbH erbracht werden, erfolgen auf Grund der allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen.

Gleichbehandlung

Das in § 7a (5) EnWG vorgeschriebene Gleichbehandlungsprogramm wurde der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 07.08.2014 zugesendet und zum 01.09.2014 in Kraft gesetzt.

Hier können Sie den Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms im Jahre 2023 herunterladen:

Änderungen zum 1. Januar 2014

Bekanntmachung der Westfalen Weser Netz GmbH

Änderung der Preisblätter der ergänzenden Bedingungen zur NAV/NDAV

Ab dem 01.01.2014 ändern sich die Preise für Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung gemäß Anlage der Ergänzenden Bedingungen Strom zur NAV sowie Erdgas zur NDAV, jeweils Ziffer 5.3 wie folgt:

Sperrung an einer vorhandenen Trenneinrichtung (61,43 €) 61,43 € 2

Wiederaufnahme der Versorgung an einer vorhandenen
Trenneinrichtung (63,48 €) 75,54 € 1

(Nettopreise) Bruttopreise einschl. 19 % Umsatzsteuer
2 nicht umsatzsteuerpflichtig

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ab dem 01. Januar 2014 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz AG zur Niederspannungsanschlussverordnung

  • Ergänzende Bedingungen (128 KB)zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Ergänzende Bedingungen zur NDAV

Ab dem 01. Januar 2014 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz AG zur Niederdruckanschlussverordnung

  • Ergänzende Bedingungen (125 KB)zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Änderungen zum 1. März 2015

Bekanntmachung der Westfalen Weser GmbH

Änderung des Preisblattes der ergänzenden Bedingungen zur NAV

Ab dem 01.03.2015 ändern sich die Formulierungen der Ziffern 1.3 und 1.4 des Preisblatts zu den Ergänzenden Bedingungen Elektrizität zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) der Westfalen Weser Netz GmbH sowie die Preise gemäß Ziffer 5.3 des Preisblatts wie folgt:

1.3 Der Anschlussnehmer zahlt für die Herstellung des Standardnetzanschlusses (Ausführung mit einem Querschnitt von 35 mm² Al in Erdkabel mit Hausanschlusskasten) folgende Beträge:

a) Einzelverlegung der Sparte Strom
Bei Anschlüssen bis 16 m Länge
auf dem Kundengrundstück                                     (1.350,00 €)   1.606,50 €1)
Mehrlänge Kabel über 16 m auf
dem Kundengrundstück                                              (24,50 €/m)   29,16 €/m1)

b) Gemeinsame Verlegung z.B. mit den Sparten Gas, Telekom oder Wasser
Bei Anschlüssen bis 16 m Länge
auf dem Kundengrundstück                                         (960,00 €)   1.142,40 €1)
Mehrlänge Kabel über 16 m auf
dem Kundengrundstück                                               (14,70 €/m)   17,49 €/m1)

1.4 Der Anschlussnehmer ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück Erdarbeiten unter Einhaltung der von Westfalen Weser Netz mitgeteilten technischen Vorgaben in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung zu erbringen. Für den selbst geschachteten und wieder verfüllten Graben werden zu Gunsten des Anschlussnehmers folgende Beträge kostenmindernd berücksichtigt:     
a) Einzelverlegung                                                           (6,55 €/m)   7,79 €/m1)
b) Gemeinsame Verlegung                                            (3,45 €/m)   4,11 €/m1)

5.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von Westfalen Weser Netz angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die Kosten aus Zahlungsverzug und aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Versorgung sind erstattungspflichtig und werden mit folgenden Pauschalen berechnet:
Mahnung                                                                                (5,00 €)     5,00 €2)
Sperrung
an einer vorhandenen Trenneinrichtung                        (61,43 €)   61,43 €2)
Wiederaufnahme der Versorgung
an einer vorhandenen Trenneinrichtung                        (63,48 €)   75,54 €1)

Bei Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung außerhalb der üblichen Arbeitszeit wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Anschlussnehmer gestattet.

1) (Nettopreise) Bruttopreise einschl. 19 % Umsatzsteuer
2) nicht umsatzsteuerpflichtig

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ab dem 01. März 2015 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

  • Ergänzende Bedingungen zur NAV (131 KB)Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Änderung des Preisblattes der ergänzenden Bedingungen zur NDAV

Ab dem 01.03.2015 ändern sich die Formulierungen der Ziffern 1.3 und 1.4 des Preisblatts zu den Ergänzenden Bedingungen Erdgas zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) der Westfalen Weser Netz GmbH sowie die Preise gemäß Ziffer 5.3 des Preisblatts wie folgt:

 

1.3 Der Anschlussnehmer zahlt für die Herstellung des Standardnetzanschlusses die folgenden Beträge:

a) Einzelverlegung der Sparte Erdgas:
Bei Anschlüssen bis DN 25 bis 16 m Länge
auf dem Kundengrundstück                                     (1.790,00 €)   2.130,10 €1)
Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf
dem Kundengrundstück                                              (32,00 €/m)   38,08 €/m1)
Bei Anschlüssen größer DN 25 bis DN 50 bis 16 m Länge
auf dem Kundengrundstück                                     (1.845,00 €)   2.195,55 €1)
Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf
dem Kundengrundstück                                              (33,50 €/m)   39,87 €/m1)

b) Gemeinsame Verlegung z.B. mit den Sparten Strom, Telekom oder Wasser:
Bei Anschlüssen bis DN 25 bis 16 m Länge
auf dem Kundengrundstück                                     (1.036,00 €)   1.232,84 €1)
Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf
dem Kundengrundstück                                            (18,50 €/m)    22,02 €/m1)
Bei Anschlüssen größer DN 25 bis DN 50 bis 16 m Länge
auf dem Kundengrundstück                                      (1.090,00 €)   1.297,10€1)
Mehrlänge Erdgasleitung über 16 m auf
dem Kundengrundstück                                             (20,00 €/m)   23,80 €/m1)

1.4 Der Anschlussnehmer ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück Erdarbeiten unter Einhaltung der von Westfalen Weser Netz mitgeteilten technischen Vorgaben in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung zu erbringen.
Für den selbst geschachteten und wieder verfüllten Graben werden zu Gunsten des Anschlussnehmers folgende Beträge kostenmindernd berücksichtigt:
a) Einzelverlegung                                                                (9,50 €/m)   11,31 €/m1)
b) Gemeinsame Verlegung                                                (5,25 €/m)       6,25 €/m1)

5.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von Westfalen Weser Netz angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die Kosten aus Zahlungsverzug und aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Versorgung sind erstattungspflichtig und werden mit folgenden Pauschalen berechnet:
Mahnung                                                                               (5,00 €)       5,00 €2)
Bei jeder Unterbrechung an einer
vorhandenen Trennvorrichtung:                                       (61,43 €)   61,43 €2)
Wiederaufnahme der Versorgung an einer
vorhandenen Trenneinrichtung                                         (63,48 €)   75,54 €1)

Bei Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung außerhalb der üblichen Arbeitszeit wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Anschlussnutzer gestattet.

1) (Nettopreise) Bruttopreise einschl. 19 % Umsatzsteuer
2) nicht umsatzsteuerpflichtig

Ergänzende Bedingungen zur NDAV

  • Ergänzende Bedingungen zur NDAV (128 KB)Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Änderungen zum 1. Januar 2017

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ab dem 01. Januar 2017 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

  • Ergänzende Bedingungen (149 KB)zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Ergänzende Bedingungen zur NDAV

Ab dem 01. Januar 2017 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung

  • Ergänzende Bedingungen (144 KB)zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Änderungen zum 1. Januar 2019

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ab dem 01. Januar 2019 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

  • Ergänzende Bedingungen (643 KB)zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Ergänzende Bedingungen zur NDAV

Ab dem 01. Januar 2019 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung

  • Ergänzende Bedingungen (627 KB)zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Änderungen zum 01. Juli 2023

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Westfalen Weser Netz GmbH

Zum 01. Juli 2023 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Westfalen Weser Netz GmbH angeschlossen werden.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Westfalen Weser Netz GmbH

Ergänzende Bestimmungen zu den TAB 2023

Ab dem 01. Juli  2023 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ergänzende Bestimmungen

Änderungen zum 01. Januar 2024

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ab dem 01. Januar 2024 gelten die in den nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) aufgeführten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Strom-Netzanschlüsse.

Ergänzende Bedingungen zur NDAV

Ab dem 01. Januar 2024 gelten die in den nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) aufgeführten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Erdgas-Netzanschlüsse.

Änderungen zum 01. April / 01.Mai 2024

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ab dem 01. April 2024 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung

Ergänzende Bestimmungen zu den TAB 2023

Ab dem 01. Mai  2024 gelten die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz