Informationen zu Verträgen

Messung von Strom und Erdgas

Der Messstellenbetrieb sowie die Messung der gelieferten Energie sind Aufgabe des Netzbetreibers, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.

Gesetzliche Grundlagen für die messtechnische Erfassung von Strom und Erdgas sind u.a. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG). Letzteres trat mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende am 02. September 2016 in Kraft.

Kurzinformation für künftige Messstellenbetreiber

Diese Kurzinformation wurde für Unternehmen erstellt, die zukünftig als Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH tätig werden wollen. Sie enthält in knapper Form Verweise auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, die im Wesentlichen von der Bundesnetzagentur zugrunde gelegt werden.

Technische Anforderungen und Verträge

Die im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH relevanten technischen Mindestanforderungen sowie die auf den Vorgaben der Bundesnetzagentur basierenden Musterverträge finden Sie auf den folgenden Seiten.

Verträge zum Messstellenbetrieb

Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der
a) aufgrund einer Übertragung nach den §§ 41ff. MsbG
b) aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnutzer nach § 5 MsbG oder
c) aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnehmer nach § 6 MsbG
im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zuständig ist.

Die Verträge gelten für dritte Messstellenbetreiber.

Vertrag zur Durchführung des Messstellenbetriebs von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen mit dem Anschlussnutzer nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und § 9 Absatz 3 und 4 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Messstellennutzer zugeordneten Messstelle.

Dieser Vertrag gilt für Kunden, denen die Messentgelte für ihre moderne Messeinrichtung oder ihr intelligentes Messsystem direkt vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. Sobald ein Lieferant diese Funktion nicht übernimmt, gilt dieser Vertrag.

Dieser Vertrag gilt für Lieferanten, die die Rolle des Messstellennutzers übernehmen und die Messentgelte an die Kunden weiterberechnen.

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Die zum Download angebotenen Dokumente regeln die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern sicherzustellen sind. Fester Bestandteil der technischen Mindestanforderungen und Anforderungen an Datenumfang und Datenqualität ist im Elektrizitätsnetz insbesondere auch die BDEW-Richtlinie Metering Code sowie im Gasnetz die EN 1776 und die relevanten DVGW Arbeitsblätter.

Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen

Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten. Die maßgeblichen Regelwerke sind in den unten verlinkten Dokumenten getrennt für das Strom- und Gasnetz dokumentiert.

Bekanntgabe gemäß §37 (1) Messstellenbetriebsgesetz

Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Die Westfalen Weser Netz GmbH übernimmt gemäß § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Dies beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung gem. §§ 5 oder 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder den Anschlussnehmer getroffen wird.

Ausstattung von Messstellen

Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erfolgt gemäß §29 MsbG. Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Ausstattungsverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.

Die Westfalen Weser Netz GmbH wird, soweit dies gem. § 30 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen (moderne Messeinrichtung plus Gateway) ausstatten.

Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem vorgesehen ist, wird die Westfalen Weser Netz GmbH ortsfeste Zählpunkte mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.

Von der Ausstattungspflicht der Westfalen Weser Netz GmbH betroffen sind nach derzeitigem Stand:

  • ca. 600.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
  • ca. 100.000 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von zukünftigen Entwicklungen wie Teilnetzübergängen (Ab-/Zugänge) oder auch nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern, Stilllegungen usw. Die Angaben werden bei Bedarf aktualisiert.

Paderborn, den 21.12.2016 (aktualisiert am 28.09.2023)

Bereitstellung von Online-Messdaten

Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) betreibt regionale Verteilnetze für Strom, Gas und Wasser. Zentrale Aufgabe ist die sichere, effiziente und diskriminierungsfreie Bereitstellung des Strom- und Gasnetzes für Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Haushalte. Aus der modernen Leitstelle in Bad Oeynhausen werden diese in der Region verzweigten Anlagen gesteuert und geregelt.
Der regionale Energieversorger als starker und verlässlicher Partner in kommunalen Händen stärkt die Region. Er gewährleistet vor Ort die Versorgungssicherheit. Er garantiert vor allem die Interessen der Städte und Gemeinden und damit der Bürgerinnen und Bürger in der Region von Ostwestfalen-Lippe bis ins Weserbergland.

Online-Messwerte kostenpflichtig
Neben diversen gesetzlichen und behördlichen Veröffentlichungspflichten stellt Westfalen Weser Netz Online-Messwerte kostenpflichtig zur Verfügung. Diese Bereitstellung der Online-Messwerte erfolgt diskriminierungsfrei und unter Berücksichtigung aller von WWN geforderten IT- Sicherheitsanforderungen.
Die Nutzung des Signals für eigene Zwecke erfolgt ohne jeglichen Haftungsanspruch an die Westfalen Weser Netz GmbH. Dies gilt insbesondere für die Qualität bzw. Belastbarkeit des Signals, das die Online-Messwerte abbilden soll. Für Abrechnungszwecke sind jene Messdaten relevant, die über geeichte Messeinrichtungen gemäß den technischen Regelwerken erfasst und verarbeitet werden.
Darüber hinaus sind folgende Aspekte hinsichtlich der Nutzung des Signals für Online-Messwerte zu berücksichtigen.

  • Bei der Bereitstellung der Online-Messwerte ist zu beachten, dass die Messwerte von Wandlern kommen, die nicht den hohen Eichanforderungen wie das Zählerwesen unterliegen. Eine Toleranz von 1% bis 2% vom Wandler- Endwert ist normal, aber selbst 5% werden noch zugelassen.

  • Es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Online-Messwerten um einen Rechenwert handelt, d.h. es können systembedingt zum einen Rundungsfehler auftreten, zum anderen können sich die zuvor erwähnten Wandlertoleranzen aufaddieren.

  • Falsche bzw. fehlende Messwerte bedingt durch z.B. Ausfall der Verbindungsstrecke, des Fernwirkgerätes oder ein defekter Messwertgeber oder Wandler etc. können jederzeit zu fehlerhaften Werten führen.

Das Signal für die Online-Messwerte wird über eine Fernwirkanbindung kostenpflichtig bereitgestellt.

ESA-Vertrag

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