Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG Version: 01.01.2024 Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG Präambel Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für die netzorientierte1 Steuerung der Westfalen Weser Netz GmbH (im Folgenden als „Netzbetreiber“ bezeichnet] von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (im Folgenden als „Anlage“ bezeichnet),
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Microsoft Word - 20210125_FAQ (als Anlagen zum Anschreiben).docx FAQ – Aussetzen der Blindarbeitsabrechnung über das Netznutzungsvertragsverhältnis ab 01.01.2022 1. Was ist Blindarbeit? Damit Strom im Wechselstromnetz überhaupt fließen kann, muss 50-mal pro Sekunde ein Magnetfeld auf- und abgebaut werden. Weil die Leistung zum Aufbau eines Feldes bei dessen Abbau wieder ans Netz zurückgegeben wird, bezeichnet man diese Leistung als Blindleistung1. Sie verrichtet keine nutzbare Arbeit, wird aber für den Aufbau der Spannung benötigt. Grundsätzlich müssen die Netze so dimensioniert werden, dass
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Netzanschlussvertrag Strom Version: 01.08.2024 Netzanschlussvertrag Strom (ab Mittelspannung, Letztverbraucher Bezug/ Einspeisung) Zwischen Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn BDEW-Codenummer 9901087000008 (nachfolgend Netzbetreiber) und Name/Firma Anschlussnehmer Straße Anschlussnehmer PLZ Ort Anschlussnehmer (nachfolgend Anschlussnehmer) Anschlussobjektadresse Straße PLZ Ort Marktlokation (MaLo) Netzzugangsebene (gemeinsam auch Vertragspartner) wird nachfolgender Vertrag geschlossen: Netzanschlussvertrag Strom Version: 01.08.2024 2 / 4 I n h a l t s v e r z e i c h n
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Netzanschlussvertrag Strom Version: 01.08.2024 Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag Strom zwischen der Westfalen Weser Netz GmbH (NB) und Name/Firma (Anschlussnehmer/Anschlussnutzer) Straße (Anschlussnehmer/Anschlussnutzer) PLZ Ort (Anschlussnehmer/Anschlussnutzer) Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen 1. Netzanschluss 1. Bezeichnung und Adresse des Netzanschlusses 2. Anschlussnehmer (soweit abweichend von An- schlussnutzer) 3. Ort der Energieübergabe/ Ei- gentumsgrenze 4. Marktlokations-ID 5. Anschlussspannung kV 6. Netzebene der Abrechnung 7. Netzebene der
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AGB Netzanschluss/Anschlussnutzung Strom Version: 01.08.2024 Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Spannungsebenen (AGB Anschluss) der Westfalen Weser Netz GmbH, nachstehend Netzbetreiber genannt. Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/ die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses in höheren Spannungsebenen zum Zwecke der Entnahme aus und zur Einspeisung
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AGB Netzanschluss/Anschlussnutzung Strom Version: 01.08.2024 Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Spannungsebenen (AGB Anschluss) der Westfalen Weser Netz GmbH, nachstehend Netzbetreiber genannt. Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/ die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses in höheren Spannungsebenen zum Zwecke der Entnahme aus und zur Einspeisung
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Anschlussnutzungsvertrag Strom Version: 01.08.2024 Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung, Letztverbraucher Bezug/ Einspeisung) Zwischen Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn BDEW-Codenummer 9901087000008 (nachfolgend Netzbetreiber) und Name/Firma Anschlussnutzer Straße Anschlussnutzer PLZ Ort Anschlussnutzer (nachfolgend Anschlussnutzer) Anschlussobjektadresse Straße PLZ Ort Marktlokation (MaLo) Netzzugangsebene (gemeinsam auch Vertragspartner) wird nachfolgender Vertrag geschlossen: Anschlussnutzungsvertrag Strom Version: 01.08.2024 2 / 4 I n h a l t s v e r z e i c
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Anschlussnutzungsvertrag Strom Version: 01.08.2024 Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag Strom zwischen der Westfalen Weser Netz GmbH (NB) und Name/Firma (Anschlussnehmer/Anschlussnutzer) Straße (Anschlussnehmer/Anschlussnutzer) PLZ Ort (Anschlussnehmer/Anschlussnutzer) Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen 1. Netzanschluss 1. Bezeichnung und Adresse des Netzanschlusses 2. Anschlussnehmer (soweit abweichend von An- schlussnutzer) 3. Ort der Energieübergabe/ Ei- gentumsgrenze 4. Marktlokations-ID 5. Anschlussspannung kV 6. Netzebene der Abrechnung
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Datenschutz_ AGB Datenschutzinformation Netzanschluss/Anschlussnutzung Version: 25.05.2018 Datenschutzinformation für sonstige betroffene Personen Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen und sieht umfassende Informationspflichten im Rahmen der Erhebung personenbezogener Daten vor. Dieser Verantwortung stellen wir uns als Netzbetreiber. Bei der Abwicklung von Netzanschluss- bzw. Anschlussnutzungsverhältnissen werden regelmäßig nicht nur Daten des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers erhoben, sondern zwangsläufig
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Spannungsebene: Mittelspannung oder Hochspannung Netzanschluss: Neuer Netzanschluss oder Nutzung eines bestehenden Netzanschlusses ANLAGE ZUM NETZANSCHLUSS EINES SPEICHERS MIT NETZBEZUG 1 Aktuell vertraglich vereinbarte und parallel beantragte Leistung. Antragsnummern parallel laufender Anträge (VEEG, NA…): 2 Leistung, die neu für den Speicher beantragt werden soll. 3 Neue Gesamtleistung aus Bestand und beantragten Leistungen. 4 Summe der Bemessungswirkleistungen aller Erzeugungseinheiten (Generatoren und Wechselrichter) innerhalb einer Kundenanlage. Hier sind auch die Leistungen der
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