https://westfalenweserenergie.sharepoint.com/sites/WW_Regulierung/Freigegebene Dokumente/General/Alle/Berechnungen NNE/Strom/NNE_2027/fiktives Preisblatt/2026-10-08 fiktives Preisblatt 2027 Fiktives Preisblatt Netznutzung Strom Lastganggemessene Kunden ᵃ⁾ Tabelle 1: Benutzungs- dauer < 2.500 h/a ≥ 2.500 h/a Ebene Leistungs- preis [€/kWa] Arbeits- Preis [ct/kWh] Leistungs- preis [€/kWa] Arbeits- Preis [ct/kWh] HS 12,30 6,79 156,52 1,02 HS/MS 12,58 7,41 165,34 1,30 MS 13,66 7,83 171,85 1,50 MS/NS 14,36 8,19 163,11 2,24 NS 14,97 8,68 125,42 4,26 Anlagen ohne Leistungsmessung ᵃ⁾ Tabelle 2:
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WW Netz Unternehmen Netzdaten Erdgas Grundlagen Grundlagen der Netznutzung Grundlagen für Erdgastransporte und -verteilung sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 und die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005. Die Westfalen Weser Netz GmbH ist als Netzbetreiber unter der Nummer 700 109 beim DVGW registriert und stellt allen Wettbewerbern, unter der Voraussetzung vorhandener freier Netzkapazitäten, ihre Gasnetze zur Verteilung von Erdgas,
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WW Netz
AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2027 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
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AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2026 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
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AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2025 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
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AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2024 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung
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Ausschreibung_2023.docx AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2023 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie
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AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2022 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (A z: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für
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AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2021 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (A z: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für
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AUSSCHREIBUNG FÜR DIE IN 2020 ZUR DECKUNG VON NETZVERLUSTEN BENÖTIGTE ENERGIE Die Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für
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