BK6-13-042 Festlegung Netznutzungsvertrag Strom Kontaktdatenblatt Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand: 01.12.2025 Anschrift Name Westfalen Weser Netz GmbH Straße Hausnr. Tegelweg 25 PLZ Ort 33102 Paderborn Telefon 05251 - 20 20 303 Fax Internet www.ww-netz.de Umsatzsteuer-ID DE 126 229 505 Marktrolle BDEW-Codenummern / Global Location Number (GLN) Strom Verteilnetzbetreiber 9901087000008 Messstellenbetreiber 9906181000003 Bilanzierungsgebiet(e) (EIC-Code) 11YN10001895-013 11YR00000002183N E-Mail-Adresse für den elektronischen Datenaustausch (1:1 Marktkommunikation) AS-4 Wir senden und
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https://westfalenweserenergie.sharepoint.com/sites/WW_Regulierung/Freigegebene Dokumente/General/Alle/Berechnungen NNE/Strom/NNE_2027/2026-10-08 vNE Preisregelung für vermiedene Netzentgelte für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2027 Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG Die Westfalen Weser Netz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2027 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2
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S-LRV-2022-1.0_§ 19a Anlagen_EDI Seite 1 von 5 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn und Name/Firma Straße PLZ+Ort - nachfolgend "die Parteien" genannt - Seite 2 von 5 1 Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt
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Sperrauftrag Auftrag zur Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen an Netzbetreiber Firma Westfalen Weser Netz GmbH Abteilung / Ansprechpartner Auftragsbearbeitung: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Adolf-Pirrung-Straße 7, 88400 Biberach am Riß Straße Hausnr. Tegelweg 25 PLZ Ort 33102 Paderborn Telefon Fax E-Mail wwn-sperrwib@service.ww-energie.com von Lieferant Firma Abteilung / Ansprechpartner Straße Hausnr. PLZ Ort Telefon Fax E-Mail Der Lieferant beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Lieferant und
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S-LRV-2022-1.0_§ 19c Anlagen_Zurdnungsvereinbarung Seite 1 von 6 Zuordnungsvereinbarung zwischen Westfalen Weser Netz GmbH, Tegelweg 25, 33102 Paderborn - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Name BKV, Straße BKV, PLZ Ort BKV - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet – Seite 2 von 6 1. Gegenstand der Vereinbarung Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung als Teil des Netznutzungs-
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Preisblatt Unterbrechung_Wiederherstellung Anschlussnutzung_ab 01.10.2022 Entgelt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ab 1.10.2022 Preisblatt Strom Anlagen in der Niederspannung Unterbrechung der Anschlussnutzung an einer vorhandenen Trenneinrichtung 61,58 € Sperrversuch (Erfolglose Unterbrechung der Anschlussnutzung an einer vorhandenen Trenneinrichtung) 61,58 € Wiederherstellung der Anschlussnutzung an einer vorhandenen Trenneinrichtung 78,58 € Stornierung des Auftrags zur Unterbrechung der Anschlussnutzung am Tag der Sperrung*1 61,58 € Sperrkontrolle (Beauftragung der
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Ergänzungsvereinbarung Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen zwischen Name Lieferant Straße Lieferant PLZ Ort Lieferant nachstehend „Lieferant“ genannt und Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn nachstehend „Netzbetreiber“ genannt Präambel Gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK6-06-009 vom 11.07.2006, Ziffer 5, können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines
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Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom zur Änderung der Frist für die Zuordnung von Entnahmestellen zum Ersatz-/Grundversorger zwischen Name Lieferant Straße Lieferant PLZ Ort Lieferant nachstehend „Ersatz-/Grundversorger“ genannt und Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn nachstehend „Netzbetreiber“ genannt Präambel Gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK6-06-009 vom 11.07.2006, Ziffer 5, können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur
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Vereinbarung zur Ersatzbelieferung außerhalb NS Vereinbarung zur Ersatzbelieferung außerhalb der Niederspannung zwischen nachfolgend „Ersatzlieferant“ genannt und Westfalen Weser Netz GmbH, Tegelweg 25, 33102 Paderborn nachfolgend „Netzbetreiber“ genannt Präambel Die Ersatzbelieferung von Anschlussnutzern außerhalb der Niederspannung ist gesetzlich nicht geregelt. Aufgrund dessen vereinbaren die Vertragspartner folgende Ergänzung zum Lieferantenrahmenvertrag. 1. Ersatzbelieferung In § 4 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung ist geregelt, dass jede einzelne Entnahmestelle genau einem Bilanzkreis
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