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Regelung §14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Regelung § 14a EnWG Mit der Energiewende werden zunehmend elektrische Anlagen wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Stromspeicher an die Stromnetze angeschlossen. Damit diese Entwicklung auch künftig mit einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung einhergeht, wurden bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen. § 14a EnWG schafft hierfür den entsprechenden Rahmen. Als Ausgleich für die technische Steuerbarkeit profitieren Betreiberinnen und Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite

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20231220_Preisblatt_Standard-Netzanschluss_Gas_ab_01.01.2024.pdf

Angepasste Preisblätter Netzanschluss Strom_Gas ab 01.01.2024.xlsx Standardnetzanschluss Gas gültig ab 01.01.2024 1. Netzanschluss Gas Preis (netto) Preis (brutto) 1.1 bis 40 m auf privatem Grundstück1 3.817,65 € 4.543,00 € 1.2 Mehrlängenpauschale bei 1.1 unbefestigte Oberfläche auf privater Grund 57,98 €/m 69,00 €/m 1.3 Mehrlängenpauschale bei 1.1 befestigte Oberfläche privater Grund 94,96 €/m 113,00 €/m 1.4 Mehrlängenpauschale bei 1.1 unbefestigte Oberfläche öffentlicher Grund 102,10 €/m 121,50 €/m 1.5 Mehrlängenpauschale bei 1.1 befestigte Oberfläche öffentlicher Grund 149,58 €/m 178,00 €/m 2.

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20240105_Preisblatt_Baukostenzuschuss_Gas_endgueltig_ab_01.01.2024.pdf

Angepasste Preisblätter Netzanschluss Strom_Gas ab 01.01.2024.xlsx Baukostenzuschuss Gas oberhalb Niederdruck gültig ab 01.01.2024 Bereiche in kW EUR/kW (netto) Preis in Preis in EUR/kW (brutto) 121 - 801 22,08 26,28 802 - 1.451 18,48 21,99 1.452 - 2.248 15,48 18,42 2.249 - 4.072 12,24 14,57 4.073 - 7.376 9,96 11,85 ab 7.377 je weiterem kW 9,24 11,00

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TAB_2023_Bundesmusterwortlaut.pdf

TAB 2023 Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, und seine Landesorganisationen vertreten über 1.900 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Un- ternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Strom- und gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes, über 90 Prozent der Energienetze sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland. Der BDEW ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen

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Ergaenzende_Bestimmungen_zu_den_TAB_2023.pdf

Ergänzende Bestimmungen zur TAB 2023 Niederspannung Datum 16.06.2023 Reg.-Nr. 11915/SP/03/19 Seite 1 / 15 ….. Ersatz/Ergänzung für: Ausgabe: 11915 Ergänzende Bestimmungen zur TAB 2019 Niederspannung 11.08.2022 Inh.-Verz. Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Westfalen Weser Netz GmbH Ergänzende Bestimmungen zur TAB 2023 Niederspannung Datum 16.06.2023 Reg.-Nr. 11915/SP/03/19 Seite 2 / 15 ….. Ersatz/Ergänzung für: Ausgabe: 11915 Ergänzende Bestimmungen zur TAB 2019 Niederspannung 11.08.2022 Inh.-Verz.

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Ergaenzende_Bedingungen_Strom_20190101.pdf

Microsoft Word - S_ErgBed_final_02.docx Ergänzende Bedingungen Elektrizität Westfalen Weser Netz GmbH 1 / 10 gültig ab 01.01.2019 Ergänzende Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Nie- derspannungsanschlussverordnung – NAV) 1. Art des Netzanschlusses gemäß § 7 NAV 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 oder 230 V und bei Wechsel- strom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der Stromart werden die

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Ergaenzende_Bedingungen_Erdgas_20190101_v02.pdf

Microsoft Word - Ergänzende Bedingungen_Erdgas_01.01.2019_v02.docx Ergänzende Bedingungen Erdgas Westfalen Weser Netz GmbH 1 / 8 gültig ab 01.01.2019 Ergänzende Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckan- schlussverordnung – NDAV) 1. Art des Netzanschlusses gemäß § 7 NDAV 1.1 Der Brennwert am Netzanschluss ergibt sich aus den unterschiedlichen Einspeisebedingungen in das Netz der Westfalen Weser Netz. Die örtliche Zuordnung zum L-Gas bzw. H-Gas ist im Internet

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Ergaenzende_Bedingungen_Strom_2017.pdf

Microsoft Word - 20161220 Ergänzende Bedingungen Strom 01012017 Clean formatiert.docx Ergänzende Bedingungen Elektrizität Westfalen Weser Netz GmbH Gültig ab 01.01.2017 - 1/7 - Ergänzende Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) gültig ab 01.01.2017 1 Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber die Kosten für die Erstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NAV und gemäß Ziff. 10 Preisblatt dieser Ergänzenden Bedingungen. Der

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Ergaenzende_Bedingungen_Erdgas_2017.pdf

Microsoft Word - 20161220 Ergänzende Bedingungen Erdgas 01012017 Clean formatiert.docx Ergänzende Bedingungen Erdgas Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2017 - 1/6 - Ergänzende Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) gültig ab 01.01.2017 1 Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber die Kosten für die Erstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NDAV und gemäß Ziffer 9 Preisblatt dieser Ergänzenden Bedingungen. Der Zeitbedarf zur

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Ergaenzende_Bedingungen_Strom_01032015.pdf

Ergänzende Bedingungen Strom 01032015 Ergänzende Bedingungen Elektrizität Westfalen Weser Netz GmbH Gültig ab 01.03.2015 - 1/5 - Ergänzende Bedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) gültig ab 01.03.2015 1. Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber die Kosten für die Erstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NAV und gemäß Ziff. 10 Preisblatt dieser Ergänzenden Bedingungen. Der Zeitbedarf zur Herstellung des Netzanschlusses in

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