1 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG Gruppe (WWE Gruppe) 08/2018 1. Gültigkeit der Bedingungen des Auftraggebers .............................................................................. 2 2. Rangfolge ......................................................................................................................................... 2 3. Angebot ........................................................................................................................................... 2 4. Bestellung ......................
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Anlage 12a 1 Ergänzende Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen 1. Gültigkeit der Bedingungen des Auftraggebers (AG) AEB Ziffer 1 Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen allen Bestellungen von Beratungsleistungen zugrunde und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn sich der AG schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat. 2. Rangfolge AEB Ziffer 2 Es gelten für
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Allg_Einkaufsbeding_WWE_incl_Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG Gruppe (WWE Gruppe) 11/2013 1. Gültigkeit der Bedingungen des Auftraggebers ............................................................................... 2 2. Rangfolge ......................................................................................................................................... 2 3. Angebot ............................................................................................................................
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Microsoft Word - WWE_WeisungenVerwendungInformation2006.docx Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 9 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 11/2006 Gegenstand dieser Weisungen ist die Sicherstellung der Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen i.S.d. § 9 Abs. 1 EnWG sowie die diskriminierungsfreie Verwendung wirtschaftlich vorteilhafter Informationen i.S.d. § 9 Abs. 2 EnWG der Westfalen Weser Energie Gruppe oder ihrer verbundenen Unternehmen als Auftraggeber beim Auftragnehmer. Es soll insbesondere die unberechtigte Weitergabe von wirtschaftlich sensiblen und wirtschaftlich
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W W N 4 51 59 – 2 9. 09 .2 02 2 ALLGEMEINE LIEFER- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN DER WESTFALEN WESER NETZ GMBH § 1 Allgemeines 1.1 Lieferungen und Leistungen aller Art (nachfolgend: „Leistungen“), die von der Westfalen Weser Netz GmbH erbracht werden, erfolgen auf Grund dieser allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen verwandter Art mit dem Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen
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Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG Gruppe (Westfalen Weser Gruppe) 12/2021 1. Geltungsbereich Diese Einkaufsbedingungen liegen jeglichen Bestellungen (Lieferungen und Leistungen) der zur Westfalen Weser Gruppe zugehörigen Unternehmen, also der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG und die mit ihr gemäß der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, (nachfolgend „AG“) zugrunde und gelten ausschließlich in der vorliegenden Fassung. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Lieferanten/Auftragnehmers (nachfolgend „AN“) wird
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Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 01/2024 1. Geltungsbereich (AEB Ziffer 1) Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen jeglichen Bestellungen (Lieferungen und Leistungen) der zur Westfalen Weser Gruppe zugehörigen Unternehmen, also der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG und die mit ihr gemäß der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, (nachfolgend „AG“) zugrunde und gelten ausschließlich in der vorliegenden Fassung. Entgegenstehenden oder zusätzlichen
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Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Ergänzende Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 01/2024 1. Geltungsbereich (AEB Ziffer 1) Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen jeglichen Bestellungen (Lieferungen und Leistungen) der zur Westfalen Weser Gruppe zugehörigen Unternehmen, also der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG und die mit ihr gemäß der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, (nachfolgend „AG“) zugrunde und gelten ausschließlich in der vorliegenden Fassung. Entgegenstehenden oder zusätzlichen
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Ergänzende Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen Ergänzende Einkaufsbedingungen für Beratungsleistungen 12/2021 1. Geltungsbereich (AEB Ziffer 1) Diese ergänzenden Einkaufsbedingungen liegen allen Bestellungen von Beratungsleistungen zugrunde und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn sich der AG schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat 2. Rangfolge (AEB
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Handbuch zum Datenschutz Weisungen zur Verwendung von Informationen i.S.d. § 6a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 08/2018 Gegenstand dieser Weisungen ist die Sicherstellung der Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen i.S.d. § 6a Abs. 1 EnWG sowie die diskriminierungsfreie Verwendung wirtschaftlich vorteilhafter Informationen i.S.d. § 6a Abs. 2 EnWG der Westfalen Weser Energie Gruppe oder ihrer verbundenen Unternehmen als Auftraggeber beim Auftragnehmer. Es soll insbesondere die unberechtigte Weitergabe von wirtschaftlich sensiblen und wirtschaftlich vorteilhaften Informationen an die
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