Mitarbeiter vor Solarfeld

Anmeldung, Anschluss und Inbetriebnahme

Sie möchten Strom oder Biogas einspeisen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Alle wichtigen Informationen zu den Bereichen Anmeldeverfahren, Bauausführung, Inbetriebnahme und Betreiberwechsel finden Sie hier.

Einspeisung von Strom

Zur Feststellung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit sind alle Erzeugungsanlagen größer 600 Watt, die an das Netz von Westfalen Weser Netz angeschlossen werden sollen vor Inbetriebnahme anzumelden.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 Watt brauchen vor der Installation nicht angemeldet werden.

Erzeugungsanlagen sind unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik so zu errichten, dass ein störungsfreier Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Versorgungsnetz gewährleistet ist.

Hierbei sind unter anderem in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten:

  • die einschlägigen DIN-VDE Normen - die Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
  • die "Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittel/Niederspannungsnetz"
  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 

Anmeldeverfahren

Damit Sie Ihre selbsterzeugte Energie einspeisen können, benötigen Sie einen Anschluss an unser Versorgungsnetz sowie geeignete Messeinrichtungen.

Anmeldung Erzeugungsanlage

Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage (bis 600 Watt)

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 Watt (Wechselrichterleistung oder Modulleistung), sind nach der Inbetriebnahme bei uns anzumelden. Wenn Sie einen Bezugszähler von Westfalen Weser Netz haben, kümmern wir uns um den ggf. notwendigen Austausch.

Hier geht es direkt zur Anmeldung:

Steckerfertige Erzegungsanlage bis 600 Watt anmelden

Anmeldung Erzeugungsanlage (bis 15 kW)

Bevor Sie eine Anlage größer 600 Watt in Betrieb nehmen können, muss diese zwingend bei uns angemeldet werden. Die Anmeldung der Erzeugungsanlage können Sie selbst durchführen oder Ihr Installateurbetrieb übernimmt das für Sie. Hierbei ist zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) zu unterscheiden.

Um Verzögerungen bei der Inbetriebsetzung zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Anlage rechtzeitig anzumelden! Die Inbetriebsetzungs-Meldung (Zählerantrag) dieser Erzeugungsanlage erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb. Dieses Verfahren wird auch bei Mittelspannungsanschlüssen angewandt.

Ist der Standort der Anlage nicht anhand von Straßennamen und Hausnummer zu lokalisieren, benötigen wir einen Lageplan, aus dem die örtliche Lage der Photovoltaik-Anlage eindeutig hervorgeht. Bitte machen Sie in diesem Lageplan die Anlage auf dem Gebäude kenntlich.

  • Situation 1: Lage eindeutig lokalisierbar, da nur ein Gebäude auf dem Grundstück. Die Straße und Hausnummer kann eindeutig zugeordnet werden.

Muster Situation 1

  • Situation 2: Lage nicht eindeutig lokalisierbar, da sich mehrere Gebäude auf dem Grundstück befinden. Hier ist es nötig, die genaue Lage der Anlage zu kennzeichnen.

Muster Situation 2

 

Hier geht es direkt zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage:

Erzeugungsanlage anmelden

Anmeldung Erzeugungsanlage (ab15 kW oder Zweitanlage)

Wenn Sie eine Anlage größer 15 kW planen, eine Anlage erweitern bzw. erneuern möchten, oder kein Netzanschluss vorhanden ist, müssen Sie unbedingt eine Voranfrage stellen!

Nach Eingang der Voranfrage ermitteln wir auf Grundlage der vollständigen Unterlagen den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der geplanten Anlage mit unserem Versorgungsnetz innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist von 4 Wochen (15 bis 50 kW). Darüber hinaus gilt eine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen. In diesem Zuge prüfen wir ebenfalls, ob die Leistung der Anlage durch das vorhandene Netz aufgenommen werden kann (Netzverträglichkeitsprüfung).

Hier geht es direkt zur Erstellung Ihrer Voranfrage:

       Einspeisevoranfrage stellen        

Informationen zu der Befristungsdauer von Einspeisezusagen (Verfahren zur Kapazitätsreservierung in Abhängigkeit der Energieart, der Anlagenleistung sowie der eingereichten Unterlagen) finden Sie hier:

Befristungsdauer Einspeisezusagen

Nach Genehmigung der Voranfrage muss die geplante Anlage zwingend bei uns angemeldet werden. Die Anmeldung der Erzeugungsanlage können Sie selbst durchführen oder Ihr Installateurbetrieb übernimmt das für Sie. Hierbei ist zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) zu unterscheiden.

Um Verzögerungen bei der Inbetriebsetzung zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Anlage rechtzeitig anzumelden! Die Inbetriebsetzungs-Meldung (Zählerantrag) dieser Erzeugungsanlagen erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb. Dieses Verfahren wird auch bei Mittelspannungsanschlüssen angewandt.

Hier geht es direkt zur Anmeldung Ihrer Erzegungsanlage:

      Erzeugungsanlage anmelden      

Bauausführung und Inbetriebnahme

Bauausführung

Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung kann mit dem Bau einer Anlage größer 15 kW begonnen werden. Der Fachbetrieb errichtet die Erzeugungsanlage unter Beachtung der genannten Regelwerke und zeigt die Fertigstellung beim Netzbetreiber an. Ist der Netzanschluss der geplanten Anlage nicht über den vorhandenen Netzanschluss möglich, erstellt Westfalen Weser Netz ein Netzanschlussangebot zur Anbindung der Erzeugungsanlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Für Erstanlagen bis 15 kW ist die Anmeldung der Erzeugungsanlage ausreichend. Eine Netzverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage  größer 600 Watt wird auf Grundlage der Inbetriebsetzungsmeldung (Zählerantrag) des Installateurs die Messeinrichtung für Ihr Messkonzept von uns eingebaut.

Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis 600 Watt und einem Bezugszähler von Westfalen Weser Netz, führt Westfalen Weser Netz den ggf. notwendigen Zähleraustausch durch.


Betreiberwechsel

Ein Betreiberwechsel findet statt, wenn sich der Eigentümer der Stromerzeugungsanlage ändert. Der alte und neue Betreiber sind gemeinsam verpflichtet, den Betreiberwechsel bei dem zugehörigen Netzbetreiber und dem Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Betreiberwechsel finden Sie hier.

Fragen und Antworten

Wann muss ein Betreiberwechsel bei einer Stromerzeugungsanlage durchgeführt werden?

Ein Betreiberwechsel muss durchgeführt werden, wenn die Stromerzeugungsanlage den Betreiber wechselt.

Das gleiche gilt bei einer Umfirmierung, sofern sich die Steuernummer ändert.

Bei einer Übergabe der Stromerzeugungsanlage zwischen Ehepartnern, Familienangehörigen oder im Todesfall des Betreibers ist ebenfalls ein Betreiberwechsel notwendig.

Welche Unterlagen werden für einen Betreiberwechsel benötigt?

Wir benötigen das vollständig ausgefüllte Formular „Bestätigung der Übergabe Ihrer Erzeugungsanlage (Betreiberwechsel)“. Die Unterschrift kann im Falle des Todes nur durch den Erbschein oder durch eine Sterbeurkunde mit Testament ersetzt werden. Nicht relevante Informationen im Testament können Sie gerne schwärzen. Wenn die Unterschrift des vorherigen Betreibers aufgrund anderer Gründe nicht eingeholt werden kann, besteht die Möglichkeit, durch einen Kaufvertrag oder eine Notarielle Beurkundung die Unterschrift zu ersetzen.

Zusätzlich müssen Sie den Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Wie registriere ich einen Betreiberwechsel bei Westfalen Weser?

Um den Betreiberwechsel bei uns zu registrieren, füllen Sie bitte das Formular „Bestätigung der Übergabe Ihrer Erzeugungsanlage (Betreiberwechsel)“ vollständig aus. Das Formular finden Sie hier.

Senden Sie es anschließend an unser Einspeisemanagement per E-Mail an einspeisemanagement@ww-energie.com oder postalisch an die Adresse Tegelweg 25, 33102 Paderborn.

Wie registriere ich den Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur?

Der Betreiberwechsel muss zusätzlich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden.

Gehen Sie dazu mit folgendem Link auf die offizielle Webseite des MaStR: Betreiberwechsel Marktstammdatenregister Bundesnetzagentur.

Senden Sie uns anschließend die Registrierungsbestätigung des MaStR zu.

Bei Fragen oder Problemen zu der Umsetzung wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur.

Kann ein Betreiberwechsel rückwirkend (in die Vergangenheit) durchgeführt werden?

Nein, außer der Betreiberwechsel wurde rechtzeitig angekündigt und die Abschlagszahlungen wurden rechtzeitig gestoppt. Ansonsten kann ein Betreiberwechsel nur in der Vergangenheit durchgeführt werden, wenn die ausgezahlten Beträge auf das neue Vertragskonto umgebucht werden. Das bedeutet, dass die Beträge nicht doppelt erneut ausgezahlt werden.

Welche Zählerstände müssen übermittelt werden und zu welchem Zeitpunkt?

Sie entscheiden den Zeitpunkt des Betreiberwechsels. Lesen Sie dafür die Zählerstände zum Datum des Betreiberwechsel ab und teilen Sie uns diese mit. Wir benötigen die Zählerstände des Einspeisezählers und des Erzeugungszählers (wenn eingebaut).

Je nach Anlage ist einer oder beide dieser Zähler bei Ihnen verbaut. Notieren Sie diesen Zählerstand zum passenden Tag und geben Sie diesen auf dem Formular „Bestätigung der Übergabe Ihrer Erzeugungsanlage (Betreiberwechsel)“ an.

Wann benötige ich bei einer Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuernummer?

Sie haben die Wahl, ob Sie die Anlage mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnen möchten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. Eine Umsatzsteuernummer können Sie direkt bei dem Finanzamt beantragen.

Wie und bis wann wird meine Einspeisung vergütet?

Die Vergütung Ihrer Anlage setzt sich aus dem Erstinbetriebnahme-Datum Ihrer Anlage und der EEG-Vergütung für Einspeisung zu diesem Zeitpunkt zusammen und gilt ab diesem Zeitpunkt für die nächsten 20 Jahre (bis zum Jahresende).

Beispiel:

Inbetriebnahme-Datum: 18.06.2011 –> Vergütung gilt bis 31.12.2031

Was ist ein „Einspeisevertrag“ und wie kann ich meinen „Einspeisevertrag“ sehen?

Es gibt keinen Einspeisevertrag, da alle Regelungen zur Einspeisung gesetzlich vorgeschrieben sind.  Zur Bestätigung Ihrer Daten erhalten Sie nach erfolgtem Betreiberwechsel ein Stammdatenblatt. Daraus ergeben sich alle gesetzlichen Grundlagen.

Übernimmt der neue Betreiber den „Vertrag“?

Ja, alle Regelungen werden übernommen, da diese Regelungen mit der Anlage verbunden sind und nicht mit dem Betreiber.

Für meine Anlage liegt eine Abtretung vor. Hat dies Auswirkungen auf den Betreiberwechsel?

Ja. Der Abtretungsbegünstigte muss dem Betreiberwechsel schriftlich zustimmen. Senden Sie uns daher die Zustimmung des Abtretungsbegünstigten zu.


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Einspeisung von Biogas

So werde ich Einspeiser

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen?

Zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Erdgasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:

  • Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage [Nm³/h]
  • Substrateinsatz
  • eventuell mögliche Abnehmer
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)

Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.

Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz von Westfalen Weser Netz prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.

Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von 3 Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.

Info

Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:

Westfalen Weser Netz GmbH
Fachbereich Einspeisemanagement
Tegelweg 25
33102 Paderborn

Technische Mindestanforderungen

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Dokumente:

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz von Westfalen Weser Netz

Datenerfassungsblatt zur Biomethaneinspeisung

 

Netzauslastung

Die Netzbetreiber haben für den Netzanschluss von Biogasanlagen neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben auf ihrer Internetseite eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartenden Engpässe zu machen.

Jede Einspeisung in das Erdgasnetz von Westfalen Weser Netz setzt eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.
Bei Instandhaltungsarbeiten am Gasnetz wird grundsätzlich sichergestellt, dass Kapazitäten nicht beeinträchtigt werden.
Derzeit sind im Netzgebiet von Westfalen Weser Netz keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant.


Kontakt

Bereich Einspeisemanagement

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