Mitarbeiter vor Solarfeld

Anmeldung, Anschluss und Inbetriebnahme

Sie möchten Strom oder Biogas einspeisen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Alle wichtigen Informationen zu den Bereichen Anmeldeverfahren, Bauausführung, Inbetriebnahme und der Gesetzeslage Einspeisung finden Sie hier.

Themen im Überblick


Anmeldeverfahren Strom

Damit Sie Ihre selbsterzeugte Energie einspeisen können, benötigen Sie einen Anschluss an unser Versorgungsnetz sowie geeignete Messeinrichtungen.

Anmeldung Erzeugungsanlage

Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage (bis 600 Watt)

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 Watt (Wechselrichterleistung oder Modulleistung), sind nach der Inbetriebnahme bei uns anzumelden. Wenn Sie einen Bezugszähler von Westfalen Weser Netz haben, kümmern wir uns um den ggf. notwendigen Austausch.

Hier geht es direkt zur Anmeldung:

Steckerfertige Erzegungsanlage bis 600 Watt anmelden

Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Mini-PV Anlagen, Balkonanlagen/Balkonkraftwerke etc.) dürfen eine Leistung von 600 Watt nicht übersteigen.
Es darf keine weitere Erzeugungsanlage über den gleichen Zähler angeschlossen sein.

Der Anschluss ist nur fest oder über eine spezielle Steckvorrichtung (kein Schuko-Stecker!) in einem Endstromkreis zulässig.
Die Strombelastbarkeit der Leitung und der Sicherung ist zu überprüfen.

                       VDE | FNN häufig gestellte Fragen                  

Anmeldung Erzeugungsanlage (bis 15 kW)

Bevor Sie eine Anlage größer 600 Watt in Betrieb nehmen können, muss diese zwingend bei uns angemeldet werden. Die Anmeldung der Erzeugungsanlage können Sie selbst durchführen oder Ihr Installateurbetrieb übernimmt das für Sie. Hierbei ist zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) zu unterscheiden.

Um Verzögerungen bei der Inbetriebsetzung zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Anlage rechtzeitig anzumelden! Die Inbetriebsetzungs-Meldung (Zählerantrag) dieser Erzeugungsanlage erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb. Dieses Verfahren wird auch bei Mittelspannungsanschlüssen angewandt.

Ist der Standort der Anlage nicht anhand von Straßennamen und Hausnummer zu lokalisieren, benötigen wir einen Lageplan, aus dem die örtliche Lage der Photovoltaik-Anlage/Solaranlage eindeutig hervorgeht. Bitte machen Sie in diesem Lageplan die Anlage auf dem Gebäude kenntlich.

Hier geht es direkt zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage:

Erzeugungsanlage anmelden

Anmeldung Erzeugungsanlage (ab15 kW oder Zweitanlage)

Wenn Sie eine Anlage größer 15 kW planen, eine Anlage erweitern bzw. erneuern möchten, oder kein Netzanschluss vorhanden ist, müssen Sie unbedingt eine Voranfrage stellen!

Nach Eingang der Voranfrage ermitteln wir auf Grundlage der vollständigen Unterlagen den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der geplanten Anlage mit unserem Versorgungsnetz innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist von 4 Wochen (15 bis 50 kW). Darüber hinaus gilt eine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen. In diesem Zuge prüfen wir ebenfalls, ob die Leistung der Anlage durch das vorhandene Netz aufgenommen werden kann (Netzverträglichkeitsprüfung).

Hier geht es direkt zur Erstellung Ihrer Voranfrage:

       Einspeisevoranfrage stellen        

Informationen zu der Befristungsdauer von Einspeisezusagen (Verfahren zur Kapazitätsreservierung in Abhängigkeit der Energieart, der Anlagenleistung sowie der eingereichten Unterlagen) finden Sie hier:

Befristungsdauer Einspeisezusagen

Nach Genehmigung der Voranfrage muss die geplante Anlage zwingend bei uns angemeldet werden. Die Anmeldung der Erzeugungsanlage können Sie selbst durchführen oder Ihr Installateurbetrieb übernimmt das für Sie. Hierbei ist zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) zu unterscheiden.

Um Verzögerungen bei der Inbetriebsetzung zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Anlage rechtzeitig anzumelden! Die Inbetriebsetzungs-Meldung (Zählerantrag) dieser Erzeugungsanlagen erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb. Dieses Verfahren wird auch bei Mittelspannungsanschlüssen angewandt.

Hier geht es direkt zur Anmeldung Ihrer Erzegungsanlage:

      Erzeugungsanlage anmelden      

Gesetzeslage Einspeisung

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?

Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen fallen. Zu unterscheiden sind hierbei:

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG in der Neufassung vom 19. Juni 2020 verfolgt im Interesse des Klima- und Umweltschutzes das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung. Das Gesetz regelt u.a. den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas, sowie die Abnahme und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber. Zu den regenerativen Energien zählen Wasser-, Wind- und solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie- und Klärgas sowie Biomasse.

Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf mindestens 55% zu erhöhen.

Zum EEG

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG)

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das im Jahr 2002 in Kraft trat, dient als Grundlage der Förderung von KWK-Anlagen. Es regelt eine umlagefinanzierte Förderung für die gemeinsame und effiziente Erzeugung von Strom und Wärme. Nach dem KWKG erhalten Betreiber geförderter KWK-Anlagen zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Es setzt Anreize für Investitionen in hocheffiziente und CO2-arme KWK-Anlagen, um den Anteil der Stromerzeugung aus KWK zu erhöhen.


Am 1. Januar 2016 ist eine Novelle in Kraft getreten, wobei der Gesetzgeber das Fördervolumen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt hat. Die Novelle verfolgt insbesondere die Ziele Klimaschutz, Flexibilität, Planungssicherheit und die Harmonisierung der Privilegierungen von KWKG- und EEG-Umlage.

Zum KWKG

Bauausführung und Inbetriebnahme

Bauausführung

Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung kann mit dem Bau einer Anlage größer 15 kW begonnen werden. Der Fachbetrieb errichtet die Erzeugungsanlage unter Beachtung der genannten Regelwerke und zeigt die Fertigstellung beim Netzbetreiber an. Ist der Netzanschluss der geplanten Anlage nicht über den vorhandenen Netzanschluss möglich, erstellt Westfalen Weser Netz ein Netzanschlussangebot zur Anbindung der Erzeugungsanlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Für Erstanlagen bis 15 kW ist die Anmeldung der Erzeugungsanlage ausreichend. Eine Netzverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage  größer 600 Watt wird auf Grundlage der Inbetriebsetzungsmeldung (Zählerantrag) des Installateurs die Messeinrichtung für Ihr Messkonzept von uns eingebaut.

Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis 600 Watt und einem Bezugszähler von Westfalen Weser Netz, führt Westfalen Weser Netz den ggf. notwendigen Zähleraustausch durch.


Downloads


Einspeisung von Biogas

So werde ich Einspeiser

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen?

Zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Erdgasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:

  • Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage [Nm³/h]
  • Substrateinsatz
  • eventuell mögliche Abnehmer
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)

Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.

Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz von Westfalen Weser Netz prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.

Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von 3 Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.

Info

Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:

Westfalen Weser Netz GmbH
Fachbereich Einspeisemanagement
Tegelweg 25
33102 Paderborn

Technische Mindestanforderungen

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Dokumente:

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz von Westfalen Weser Netz

Datenerfassungsblatt zur Biomethaneinspeisung

 

Netzauslastung

Die Netzbetreiber haben für den Netzanschluss von Biogasanlagen neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben auf ihrer Internetseite eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartenden Engpässe zu machen.

Jede Einspeisung in das Erdgasnetz von Westfalen Weser Netz setzt eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.
Bei Instandhaltungsarbeiten am Gasnetz wird grundsätzlich sichergestellt, dass Kapazitäten nicht beeinträchtigt werden.
Derzeit sind im Netzgebiet von Westfalen Weser Netz keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant.


Weitere Informationen

Vergütungsvoraussetzung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und löst das PV-Meldeportal ab.
Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal unter folgendem Link zu erfüllen:

Markststammdatenregister


Dies gilt auch für BHKW-KWK Anlagen, die sich zusätzlich bei der BAFA unter folgendem Link registrieren müssen:

                     BAFA                   


Kontakt

Bereich Einspeisemanagement

Einspeiser-Portal