Anbindung Ihres Gaszählers an ein intelligentes Messsystem
Ab dem 01.07.2026 haben Sie gemäß § 34 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) das Recht, auf Wunsch eine Anbindung Ihres Gaszählers an ein intelligentes Messsystem zu beauftragen.
Aktuell überprüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen und schaffen die technischen und prozessualen Erfordernisse, um Ihnen diese Zusatzleistung anbieten zu können. Daher ist eine Beauftragung derzeit noch nicht möglich. Selbstverständlich werden wir Ihnen die Anbindung bereitstellen, sobald die erforderlichen Bedingungen vollständig geschaffen sind.
Gerne können Sie sich in Kürze über ein an dieser Stelle bereitgestelltes Formular unverbindlich auf eine Warteliste eintragen.
Darüber informieren wir Sie umgehend, sobald eine Umsetzung an Ihrem Zählpunkt möglich ist, und stimmen die weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen ab.
Warteliste
Hier erhalten Sie in Kürze die Möglichkeit, sich unverbindlich auf eine Warteliste einzutragen. Über diese werden Sie informiert, sobald eine Umsetzung an Ihrem Zählpunkt ermöglicht werden kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis.