Ihren Zählerstand einfach übermitteln

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist Westfalen Weser Netz für den Betrieb Ihres Zählers verantwortlich. In bestimmten Fällen benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand, beispielsweise bei einem Lieferantenwechsel. Darüber hinaus sind wir gesetzlich verpflichtet, den Zählerstand mindestens einmal jährlich zu erfassen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand fristgerecht mit. Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Übermittlung Ihres Zählerstandes.