Preise für den Messstellenbetrieb
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist Westfalen Weser Netz für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Stromzählern sowie modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verantwortlich. Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. §34 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt und es fallen gesetzlich geregelte Entgelte an. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Preisblätter für den Messstellenbetrieb sowie Informationen zur Abrechnung der Messentgelte. Darüber hinaus erfahren Sie, wann eine Abrechnung über Ihren Stromlieferanten erfolgt und in welchen Fällen Sie eine separate Rechnung von uns erhalten.
Preisblätter und Entgelte
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Als grundzuständiger Messstellenbetreiber veröffentlicht Westfalen Weser Netz die jeweils geltenden Preisblätter für den Messstellenbetrieb sowie für ergänzende Leistungen. Die aktuellen Entgelte und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Preisblättern.
Preisblätter für Endkunden
Preisblätter für Endkunden - gültig ab 01.07.2025
Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen Strom
| Moderne Messeinrichtung Strom | Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 |
|---|---|---|
| Verbraucher | 21,01 | 25,00 |
| Erzeuger | 21,01 | 25,00 |
Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Verbraucher
| Durchschnittswert der letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte2 | Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 |
|---|---|---|
| bis 6.000 kWh | 25,21 | 30,00 |
| > 6.000 kWh bis ≤ 10.000 kWh | 33,61 | 40,00 |
| > 10.000 kWh bis ≤ 20.000 kWh | 42,02 | 50,00 |
| > 20.000 kWh bis ≤ 50.000 kWh | 92,44 | 110,00 |
| > 50.000 kWh bis ≤ 100.000 kWh | 117,65 | 140,00 |
| > 100.000 kWh3 | 142,86 | 170,00 |
| mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (nach § 14a EnWG) | 42,02 | 50,00 |
Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Erzeuger
| Installierte Anlagenleistung | Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 |
|---|---|---|
| bis 7 kWp | 25,21 | 30,00 |
| > 7 kWp bis ≤ 15 kWp | 42,02 | 50,00 |
| > 15 kWp bis ≤ 25 kWp | 92,44 | 110,00 |
| > 25 kWp bis ≤ 100 kWp | 117,65 | 140,00 |
| > 100 kWp2 | 142,86 | 170,00 |
Zusatzleistungen zum Messstellenbetrieb
| Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 | |
|---|---|---|
| Wandlersatz Niederspannung | 14,46 | 17,21 |
| Wandlersatz Mittelspannung | 135,01 | 160,66 |
| Schaltgerät Netz | 15,00 | 17,85 |
| Zusatzablesung moderne Messeinrichtung | 16,55 | 19,69 |
| CLS-Steuerungseinrichtung | 42,02 | 50,00 |
Zusatzleistungen zum Messstellenbetrieb
| Einbau eines intelligenten Messsystems | Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 |
|---|---|---|
| Preis je Messstelle für vorzeitige Ausstattung (nach § 35 MsbG, Abs. 1, S. 2 Nr. 1) | 84,03 (einmalig) | 100,00 (einmalig) |
| Zusätzlicher Preis je Messstelle für den Fall, dass die Messstelle in die Gruppe der optionalen Einbaufälle gehört (jährlich) (nach § 35 MsbG, Abs. 1, S. 2 Nr. 1) | 25,21 | 30,00 |
Die Angaben werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht. Sobald neue Zusatzleistungen durch die Westfalen Weser Netz GmbH angeboten werden, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Preisblatt zum Download
Preisblätter für Anschlussnetzbetreiber
Preisblätter für Anschlussnetzbetreiber - gültig ab 01.09.2025
Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Verbraucher
| Durchschnittswert der letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte2 | Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 |
|---|---|---|
| bis 6.000 kWh | 25,21 | 30,00 |
| > 6.000 kWh bis ≤ 10.000 kWh | 67,23 | 80,00 |
| > 10.000 kWh bis ≤ 20.000 kWh | 67,23 | 80,00 |
| > 20.000 kWh bis ≤ 50.000 kWh | 67,23 | 80,00 |
| > 50.000 kWh bis ≤ 100.000 kWh | 67,23 | 80,00 |
| > 100.000 kWh | 67,23 | 80,00 |
| mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (nach § 14a EnWG) | 67,23 | 80,00 |
Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Erzeuger
| Installierte Anlagenleistung | Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 |
|---|---|---|
| bis 7 kWp | 25,21 | 30,00 |
| > 7 kWp bis ≤ 15 kWp | 67,23 | 80,00 |
| > 15 kWp bis ≤ 25 kWp | 67,23 | 80,00 |
| > 25 kWp bis ≤ 100 kWp | 67,23 | 80,00 |
| > 100 kWp | 67,23 | 80,00 |
Leistungen zum Messstellenbetrieb
| Preis je Messstelle €/Jahr netto | Preis je Messstelle €/Jahr brutto1 | |
|---|---|---|
| CLS-Steuerungseinrichtung | 42,02 | 50,00 |
Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. § 34 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt. Der § 30 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Zusätzlich zu den Standardleistungen bietet der grundzuständige Messstellenbetreiber Zusatzleistungen gem. § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an.
Die Angaben werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht. Sobald neue Zusatzleistungen durch die Westfalen Weser Netz GmbH angeboten werden, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Preisblatt zum Download
Ermittlung der Preisobergrenze
So wird Ihr Messentgelt bestimmt
Die Entgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich geregelt. Die §§ 30 und 32 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definieren bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Darüber hinaus können gemäß § 34 MsbG zusätzliche Leistungen angeboten werden.
Bei einer modernen Messeinrichtung ist das Messentgelt unabhängig vom Stromverbrauch festgelegt. Für intelligente Messsysteme richtet sich die Preisobergrenze nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre oder bei Einspeiseanlagen nach der installierten Leistung. Liegen keine ausreichenden Verbrauchsdaten vor, erfolgt die Zuordnung anhand der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.
Möchten Sie nachvollziehen, wie die Preisobergrenze für intelligente Messsysteme ermittelt wird, finden Sie hier entsprechende Beispiele.
Beispiele für Ermittlung der Preisobergrenze
Abrechnung des Messstellenbetriebs
Die Kosten für den Messstellenbetrieb wurden bisher in der Regel über die Stromrechnung Ihres Stromlieferanten abgerechnet. Unser Ziel ist es, diese Abrechnung auch weiterhin über Ihren Stromlieferanten abzuwickeln. Stromlieferanten haben jedoch das gesetzliche Recht, die Übernahme der Messentgelte abzulehnen.
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung des Messstellenbetriebs direkt durch Westfalen Weser Netz. Sie erhalten dann zwei getrennte Rechnungen: eine Rechnung Ihres Stromlieferanten für die Stromlieferung und eine separate Rechnung von Westfalen Weser Netz für den Messstellenbetrieb Ihrer Messeinrichtung.
Im Überblick:
Konventioneller Stromzähler
- Abrechnung über den Stromlieferanten
- Bei Einspeiseanlagen über die Einspeiseabrechnung
Moderne Messeinrichtung (mME)
Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte übernimmt:
- Abrechnung über den Stromlieferanten
- Bei Einspeiseanlagen über die Einspeiseabrechnung
Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte nicht übernimmt:
- Erhalt einer separaten Rechnung für den Messstellenbetrieb von Westfalen Weser Netz.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte übernimmt:
- Abrechnung über den Stromlieferanten
- Bei Einspeiseanlagen über die Einspeiseabrechnung
Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte nicht übernimmt:
Erhalt einer separaten Rechnung für den Messstellenbetrieb von Westfalen Weser Netz.
Fragen und Antworten zu Preisen und Abrechnung des Messstellenbetriebs
Allgemein
Wie werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb festgelegt?
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gelten bundesweit festgelegte Preisobergrenzen.
Wovon hängt die Höhe meines Messentgelts ab?
Bei einer modernen Messeinrichtung ist das Messentgelt gesetzlich festgelegt. Bei einem intelligenten Messsystem richtet sich die Preisobergrenze nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre oder der installierten Leistung einer Erzeugungsanlage.
Wo finde ich die aktuellen Preisblätter?
Die jeweils gültigen Preisblätter für den Messstellenbetrieb stehen auf dieser Seite zum Download bereit.
Wie wird das Messentgelt bei Neubauten oder Neuanschlüssen ermittelt?
Liegen noch keine Verbrauchswerte der letzten drei Jahre vor, erfolgt die Zuordnung anhand der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.
Abrechnung
Von wem erhalte ich die Rechnung für meinen Zähler?
Ob Sie eine Rechnung von Westfalen Weser Netz erhalten, hängt von Ihrer Messeinrichtung und den Regelungen Ihres Stromlieferanten ab. In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung weiterhin über den Stromlieferanten.
Warum erhalte ich eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb?
Übernimmt Ihr Stromlieferant die Messentgelte nicht, sind wir gesetzlich verpflichtet, den Messstellenbetrieb direkt mit Ihnen abzurechnen.
Zahle ich jetzt doppelt für meinen Zähler?
Nein. Die Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen nicht zusätzlich. Die Abrechnung erfolgt lediglich über einen anderen Rechnungsteller.
Warum erhalte ich meine Jahresabrechnung mitten im Jahr?
Änderungen gesetzlicher Preisobergrenzen oder Abrechnungszeiträume können dazu führen, dass eine Jahresabrechnung ausnahmsweise unterjährig erstellt wird.
Ihr Kontakt zu Westfalen Weser Netz
Kontaktdaten
Westfalen Weser Netz GmbH
Tegelweg 25
33102 Paderborn