Preise für den Messstellenbetrieb

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist Westfalen Weser Netz für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Stromzählern sowie modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verantwortlich. Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. §34 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt und es fallen gesetzlich geregelte Entgelte an. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Preisblätter für den Messstellenbetrieb sowie Informationen zur Abrechnung der Messentgelte. Darüber hinaus erfahren Sie, wann eine Abrechnung über Ihren Stromlieferanten erfolgt und in welchen Fällen Sie eine separate Rechnung von uns erhalten.

Preisblätter und Entgelte

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Als grundzuständiger Messstellenbetreiber veröffentlicht Westfalen Weser Netz die jeweils geltenden Preisblätter für den Messstellenbetrieb sowie für ergänzende Leistungen. Die aktuellen Entgelte und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Preisblättern.

Preisblätter für Endkunden

Preisblätter für Endkunden - gültig ab 01.07.2025

Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen Strom

Veröffentlichung 31.03.2025
Preisgültigkeit ab 01.07.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Moderne Messeinrichtung Strom Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
Verbraucher 21,01 25,00
Erzeuger 21,01 25,00

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Verbraucher

Veröffentlichung 31.03.2025
Preisgültigkeit ab 01.07.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
2liegt kein Durchschnittswert vor, erfolgt eine Zuordnung nach der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers
3Gilt für intelligente Messsysteme, die nicht über den Tarifanwendungsfall registrierende Lastgangmessung (RLM) verfügen. Für die RLM-Messsysteme behalten wir uns vor, sobald diese verfügbar sind, einen separaten Preis zu veröffentlichen
Durchschnittswert der letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte2 Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
bis 6.000 kWh 25,21 30,00
> 6.000 kWh bis ≤ 10.000 kWh 33,61 40,00
> 10.000 kWh bis ≤ 20.000 kWh 42,02 50,00
> 20.000 kWh bis ≤ 50.000 kWh 92,44 110,00
> 50.000 kWh bis ≤ 100.000 kWh 117,65 140,00
> 100.000 kWh3 142,86 170,00
mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (nach § 14a EnWG) 42,02 50,00

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Erzeuger

Veröffentlichung 31.03.2025
Preisgültigkeit ab 01.07.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
2Gilt für intelligente Messsysteme, die nicht über den Tarifanwendungsfall registrierende Lastgangmessung (RLM) verfügen. Für die RLM-Messsysteme behalten wir uns vor, sobald diese verfügbar sind, einen separaten Preis zu veröffentlichen
Installierte Anlagenleistung Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
bis 7 kWp 25,21 30,00
> 7 kWp bis ≤ 15 kWp 42,02 50,00
> 15 kWp bis ≤ 25 kWp 92,44 110,00
> 25 kWp bis ≤ 100 kWp 117,65 140,00
> 100 kWp2 142,86 170,00

Zusatzleistungen zum Messstellenbetrieb

Veröffentlichung 31.03.2025
Preisgültigkeit ab 01.07.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
  Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
Wandlersatz Niederspannung 14,46 17,21
Wandlersatz Mittelspannung 135,01 160,66
Schaltgerät Netz 15,00 17,85
Zusatzablesung moderne Messeinrichtung 16,55 19,69
CLS-Steuerungseinrichtung 42,02 50,00

Zusatzleistungen zum Messstellenbetrieb

Veröffentlichung 31.03.2025
Preisgültigkeit ab 01.07.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Einbau eines intelligenten Messsystems Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
Preis je Messstelle für vorzeitige Ausstattung (nach § 35 MsbG, Abs. 1, S. 2 Nr. 1) 84,03 (einmalig) 100,00 (einmalig)
Zusätzlicher Preis je Messstelle für den Fall, dass die Messstelle in die Gruppe der optionalen Einbaufälle gehört (jährlich) (nach § 35 MsbG, Abs. 1, S. 2 Nr. 1) 25,21 30,00

Die Angaben werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht. Sobald neue Zusatzleistungen durch die Westfalen Weser Netz GmbH angeboten werden, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Archiv

Preisblätter für Anschlussnetzbetreiber

Preisblätter für Anschlussnetzbetreiber - gültig ab 01.09.2025

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Verbraucher

Veröffentlichung 31.03.2025
Preisgültigkeit ab 01.09.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
2liegt kein Durchschnittswert vor, erfolgt eine Zuordnung nach der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers
Durchschnittswert der letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte2 Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
bis 6.000 kWh 25,21 30,00
> 6.000 kWh bis ≤ 10.000 kWh 67,23 80,00
> 10.000 kWh bis ≤ 20.000 kWh 67,23 80,00
> 20.000 kWh bis ≤ 50.000 kWh 67,23 80,00
> 50.000 kWh bis ≤ 100.000 kWh 67,23 80,00
> 100.000 kWh 67,23 80,00
mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (nach § 14a EnWG) 67,23 80,00

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Erzeuger

Veröffentlichung 31.03.2025
Preisgültigkeit ab 01.09.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Installierte Anlagenleistung Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
bis 7 kWp 25,21 30,00
> 7 kWp bis ≤ 15 kWp 67,23 80,00
> 15 kWp bis ≤ 25 kWp 67,23 80,00
> 25 kWp bis ≤ 100 kWp 67,23 80,00
> 100 kWp 67,23 80,00

Leistungen zum Messstellenbetrieb

Veröffentlichung 01.09.2025
Preisgültigkeit ab 01.09.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
  Preis je Messstelle €/Jahr netto Preis je Messstelle €/Jahr brutto1
CLS-Steuerungseinrichtung 42,02 50,00

Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. § 34 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt. Der § 30 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Zusätzlich zu den Standardleistungen bietet der grundzuständige Messstellenbetreiber Zusatzleistungen gem. § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an.

Die Angaben werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht. Sobald neue Zusatzleistungen durch die Westfalen Weser Netz GmbH angeboten werden, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Archiv

Ermittlung der Preisobergrenze

So wird Ihr Messentgelt bestimmt

Die Entgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich geregelt. Die §§ 30 und 32 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definieren bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Darüber hinaus können gemäß § 34 MsbG zusätzliche Leistungen angeboten werden.

Bei einer modernen Messeinrichtung ist das Messentgelt unabhängig vom Stromverbrauch festgelegt. Für intelligente Messsysteme richtet sich die Preisobergrenze nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre oder bei Einspeiseanlagen nach der installierten Leistung. Liegen keine ausreichenden Verbrauchsdaten vor, erfolgt die Zuordnung anhand der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.

Möchten Sie nachvollziehen, wie die Preisobergrenze für intelligente Messsysteme ermittelt wird, finden Sie hier entsprechende Beispiele.

Abrechnung des Messstellenbetriebs

Die Kosten für den Messstellenbetrieb wurden bisher in der Regel über die Stromrechnung Ihres Stromlieferanten abgerechnet. Unser Ziel ist es, diese Abrechnung auch weiterhin über Ihren Stromlieferanten abzuwickeln. Stromlieferanten haben jedoch das gesetzliche Recht, die Übernahme der Messentgelte abzulehnen.

In diesem Fall erfolgt die Abrechnung des Messstellenbetriebs direkt durch Westfalen Weser Netz. Sie erhalten dann zwei getrennte Rechnungen: eine Rechnung Ihres Stromlieferanten für die Stromlieferung und eine separate Rechnung von Westfalen Weser Netz für den Messstellenbetrieb Ihrer Messeinrichtung.

Im Überblick:

Konventioneller Stromzähler

  • Abrechnung über den Stromlieferanten
  • Bei Einspeiseanlagen über die Einspeiseabrechnung

Moderne Messeinrichtung (mME)

Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte übernimmt:

  • Abrechnung über den Stromlieferanten
  • Bei Einspeiseanlagen über die Einspeiseabrechnung

Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte nicht übernimmt:

  • Erhalt einer separaten Rechnung für den Messstellenbetrieb von Westfalen Weser Netz.

Intelligentes Messsystem (iMSys)

Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte übernimmt:

  • Abrechnung über den Stromlieferanten
  • Bei Einspeiseanlagen über die Einspeiseabrechnung

Wenn Ihr Stromlieferant die Messentgelte nicht übernimmt:

Erhalt einer separaten Rechnung für den Messstellenbetrieb von Westfalen Weser Netz.

Fragen und Antworten zu Preisen und Abrechnung des Messstellenbetriebs

Allgemein

Wie werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb festgelegt?

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gelten bundesweit festgelegte Preisobergrenzen.

Wovon hängt die Höhe meines Messentgelts ab?

Bei einer modernen Messeinrichtung ist das Messentgelt gesetzlich festgelegt. Bei einem intelligenten Messsystem richtet sich die Preisobergrenze nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre oder der installierten Leistung einer Erzeugungsanlage.

Wo finde ich die aktuellen Preisblätter?

Die jeweils gültigen Preisblätter für den Messstellenbetrieb stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Wie wird das Messentgelt bei Neubauten oder Neuanschlüssen ermittelt?

Liegen noch keine Verbrauchswerte der letzten drei Jahre vor, erfolgt die Zuordnung anhand der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.

Abrechnung

Von wem erhalte ich die Rechnung für meinen Zähler?

Ob Sie eine Rechnung von Westfalen Weser Netz erhalten, hängt von Ihrer Messeinrichtung und den Regelungen Ihres Stromlieferanten ab. In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung weiterhin über den Stromlieferanten.

Warum erhalte ich eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb?

Übernimmt Ihr Stromlieferant die Messentgelte nicht, sind wir gesetzlich verpflichtet, den Messstellenbetrieb direkt mit Ihnen abzurechnen.

Zahle ich jetzt doppelt für meinen Zähler?

Nein. Die Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen nicht zusätzlich. Die Abrechnung erfolgt lediglich über einen anderen Rechnungsteller.

Warum erhalte ich meine Jahresabrechnung mitten im Jahr?

Änderungen gesetzlicher Preisobergrenzen oder Abrechnungszeiträume können dazu führen, dass eine Jahresabrechnung ausnahmsweise unterjährig erstellt wird.

Ihr Kontakt zu Westfalen Weser Netz

Kontaktdaten

Westfalen Weser Netz GmbH
Tegelweg 25
33102 Paderborn

messstellenbetrieb@service.ww-energie.com
+ 49 5251 202 0325