Das Pikto zeigt eine Gasflamme mit einem Haus

Netzanschluss

Technische Anforderungen

An das Erdgas-Netz von Westfalen Weser Netz

Für den Anschluss an Gasversorgungsnetze gilt das DVGW-Regelwerk, Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze werden in dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000 festgeschrieben.

Die technische Regel G 2000 stellt die Umsetzung der technischen Anforderungen des EU-weiten und nationalen Energierechtes sicher. Im Detail enthält die G 2000 in Kapitel 2 normative Verweisungen auf weitere Dokumente (Gesetze, Richtlinien, DIN-Normen und DVGW-Regelwerk), welche damit Bestandteil des technischen Regelwerks werden.

Unter den folgenden Links finden Sie einen direkten Zugang zum Regelwerkverzeichnis des DVGW sowie auf diejenige Internetseite des DVGWs, von welcher ein direkter Download des Arbeitsblattes G 2000 angeboten wird.

DVGW-Regelwerk

DVGW-Arbeitsblatt G2000

Technische Regeln für Gas-Installationen TRGI 2018

Weitere technische Hinweise ergeben sich aus den Technischen Regeln für Gas-Installationen (TRGI 2018) sowie den technischen Regeln des DVGW, im Einzelnen den DVGW-Arbeitsblättern

  • G 459 - 1 (Gas-Netzanschlüsse)
  • G 459 - 2 (Gas-Druckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungen)
  • G 280 - 1 (Odorierung)
    sowie aus
  • DIN 18012 (Haus-Anschlusseinrichtungen, Allgemeine Planungsgrundlagen)
     

Diese technischen Regelwerke erhalten Sie als Druckwerk im Handel. Das DVGW-Regelwerk ist erhältlich bei der wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Strasse 3, 53123 Bonn, Internet: www.wvgw.de, DIN-Normen können bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin, Internet: www.beuth.de, bezogen werden. 

Im Netz von Westfalen Weser Netz gelten weiterhin die Technischen Mindestanforderungen für Gas-Netzanschlüsse sowie die Technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.

Ihr Weg zum Erdgas Netzanschluss

Ihre Eintrittskarte für die Nutzung unserer Versorgungsnetze

Damit Sie Strom, Gas und Wasser beziehen oder Ihre selbsterzeugte Energie einspeisen können, benötigen Sie einen Anschluss an das jeweilige Versorgungsnetz des lokalen Netzbetreibers sowie geeignete Messeinrichtungen (Zähler).

Westfalen Weser Netz  garantiert Ihnen und Ihrem Energielieferanten für die Nutzung der entsprechenden Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Netzanschluss-Portal:

Portal Netzanschluss

Die Preise für Strom- und Gas-Netzanschlüsse finden Sie hier.

Sie haben Fragen zum Netzanschluss?

Gerne helfen wir Ihnen in unseren NetzPunkten weiter.

Sie finden uns hier.

Hier können Sie sich die Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) herunterladen.

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss (BKZ) dient der teilweisen Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der dem Netzanschluss vorgelagerten Netzanlagen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Baukostenzuschüssen in Niederdruck ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).

Der Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Netz

DruckstufeAnschlussleistung in kWPreis in EUR/kW (netto)Preis in EUR/kW (brutto)
Niederdruck0 - 120freifrei
Niederdruckab 121 kW je weiterem kW11,0413,14
Mittel- und Hochdruck0 - 120freifrei
Mittel- und Hochdruck121 - 80122,0826,28
Mittel- und Hochdruck802 - 1.45118,4821,99
Mittel- und Hochdruck1.452 - 2.24815,4818,42
Mittel- und Hochdruck2.249 - 4.07212,2414,57
Mittel- und Hochdruck4.073 - 7.3769,9611,85
Mittel- und Hochdruckab 7.377 je weiterem kW9,2411,00

Allgemeine Bedingungen

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern an das Niederdrucknetz

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1. November 2006.

Niederdruckanschlussverordnung - NDAV

Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Maßgebend für die Besteuerung der Lieferungen/sonstigen Leistungen ist der zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Lieferungen/sonstigen Leistungen geltende gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuersatz. 
Für Lieferungen/sonstigen Leistungen die im Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 ausgeführt werden ist die Umsatzsteuer mit 16 % zu berechnen.

Verträge

Das Vertragswerk zur Anbindung von Anschlüssen an das Erdgasnetz von Westfalen Weser Netz sowie zur Nutzung dieser Anschlüsse setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen mit verschiedenen Anhängen zusammen:

  • Netzanschlussvertrag
  • Anschlussnutzungsvertrag

Die Verträge und die dazu gehörenden Anlagen können Sie hier herunterladen:

Netzanschlussvertrag

über den Netzanschluss an das Erdgasverteilungsnetz von Westfalen Weser Netz

Anschlussnutzungsvertrag

Der Anschlussnutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer (Letztverbraucher) und Westfalen Weser Netz regelt die Rechte und Pflichten die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Erdgas ergeben.

Datenschutzinformationen für sonstige betroffene Personen