

Netzanschlüsse in der Mittel- und Hochspannung ≥ 1 MW beantragen
Die Strombedarfe für Gewerbe- und Industriebetriebe, durch die Wärme- und Energiewende sowie den Ausbau an Ladeinfrastruktur steigen kontinuierlich. Die Nachfrage nach Strom übersteigt dabei deutlich die verfügbare Kapazität aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz.
Trotz intensiver Bemühungen im Netzausbau ist es uns deshalb aktuell leider nicht mehr möglich, allen Anschlussbegehren uneingeschränkt zu entsprechen. Mit unserem Repartierungsverfahren ermöglichen wir deshalb eine transparente und diskriminierungsfreie Zuteilung der begrenzten Netzanschlusskapazitäten.
Unser Ziel bleibt, Ihre Leistungsanforderungen so schnell wie möglich in vollem Umfang zu realisieren. Dafür investieren wir intensiv in die optimale Steuerung und den Ausbau unserer Netze.
Übersicht der Netzgruppen 110 kV Netz
Finden Sie auf der Karte heraus, welcher Netzgruppe Ihr Wohnort zugeordnet ist.
In Kürze stellen wir Ihnen hier eine Übersicht der Netzkapazitäten in Ihrer Region bereit.
So funktioniert das Repartierungsverfahren:
Bei einer nicht ausreichenden Leistungszuteilung ist eine Neubewerbung zum nächsten Stichtag möglich.
Erhalt der vollständigen Anfrage: Anschlussanfragen können Sie bis zum 31. Januar 2026 per Mail an repartierung@ww-energie.com einreichen.
Verteilung der Leistung: Die Anschlussleistungen werden auf die Petenten diskriminierungsfrei verteilt.
Rückmeldung: Sie erhalten eine Information über die zugeteilte Leistung.
Umsetzung: Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um die konkrete Umsetzung zu klären.
Zur Teilnahme am Repartierungsverfahren füllen Sie bitte die folgenden Unterlagen vollständig aus:
Nur vollständig eingereichte Anschlussanfragen können am Repartierungsverfahren teilnehmen.
Sie haben noch Fragen?
Allgemeines zum Verfahren
Was ist das Ziel des Repartierungsverfahrens und warum ist es eingeführt worden?
Ziel des Repartierungsverfahrens ist es, die begrenzten Netzkapazitäten der WWN transparent, diskriminierungsfrei und fair zu verteilen. Mit der Einführung gewährleisten wir die Versorgungssicherheit und unterstützen die Energiewende. Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier auf dieser Webseite und in den Teilnahmebedingungen.
Ab wann kann ich Anträge einreichen?
Anträge können ab sofort eingereicht werden. Bislang noch nicht beschiedene Anträge werden dabei nach dem neuen Verfahren beantwortet.
Wann ist der erste Stichtag?
Erster Stichtag ist der 31. Januar 2026.
Müssen alle Petenten (im folgenden Kund*innen genannt) am Zuteilungsverfahren teilnehmen, die einen neuen Anschluss beantragen?
Alle potenziellen Anschlusskund*innen, die einen Bedarf an Netzanschlussleistung ≥1 MW haben, müssen am Repartierungsverfahren teilnehmen. Vom Verfahren ausgenommen sind Anfragen, die der Daseinsvorsorge dienen.
Wie funktioniert das Verfahren?
Ein Beispiel:
Die Netzausbaukapazität beträgt im Jahr 20XX in einer Netzgruppe der WWN insgesamt 50 MW. Zehn verschiedene Kund*innen beantragen bei uns in dieser Netzgruppe Netzanschlüsse mit jeweils einer Bezugsleistung ≥1 MW. Rechnerisch erhalten dann alle zehn Kund*innen zunächst jeweils 5 MW Netzanschlusskapazität. Erhält eine*r der zehn Kund*innen mehr als gewünscht, wird die Differenz auf die anderen Bewerber*innen gleichmäßig verteilt. Wird die von einer Kund*in gewünschte Leistung nicht erreicht, können zunächst auch verfügbare Teil-Leistungen vergeben werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Antragsteller*innen, bei ihrer Antragstellung neben der gewünschten Gesamtkapazität für einen Anschluss auch eine Mindestkapazität anzugeben. Ist das Netz zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausgebaut, wären dann Leistungserhöhungen möglich.
Wer ist berechtigt, Anträge zu stellen?
Alle potenziellen Anschlusskund*innen, die einen Bedarf an Netzanschlussleistung ≥ 1 MW haben, können Anträge stellen. Jeder Antrag hat nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen grundstücksbezogen zu erfolgen. Anträge müssen alle in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Angaben und Dokumente vollständig enthalten (u. a. Antragsunterlagen entsprechend VDE-AR-N 4110 bzw. 4120, Lageplan, Übersichtsschaltplan, Leistungsbilanz etc.) und müssen bis 24:00 Uhr (MEZ) des Stichtages bei der E-Mail-Adresse repartierung@ww-energie.com vollständig eingegangen sein.
Weitere Informationen zu den Antragsanforderungen und geltenden Fristen können Sie den Teilnahmebedingungen entnehmen.
Ab welcher Leistung gilt das Verfahren?
Das Verfahren gilt für Anfragen nach Bereitstellung von elektrischen Leistungen in einem Umfang ≥ 1 MW. Vom Verfahren ausgenommen sind Anfragen, die der Daseinsvorsorge dienen.
Wer gehört zur Daseinsvorsorge?
Im Rahmen der Durchführung des Repartierungsverfahrens der WWN unterfallen dem Begriff Daseinsvorsorge abschließend folgende Bereiche, die öffentliche Einrichtungen für die Allgemeinheit vor Ort bereitstellen: Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Schwimmbäder, Feuerwehr, ÖPNV sowie Wärmeprojekte auf Basis der kommunalen Wärmeleitplanung.
Sind auch Bestandskund*innen vom Verfahren betroffen?
Ja, das Verfahren betrifft auch Bestandskund*innen, wenn sie ihren Leistungsbezug erhöhen – sofern und soweit der Mehrbedarf, ggf. unter Berücksichtigung bereits seit Einführung des Repartierungsverfahrens vereinbarter Anschlussleistung, ≥ 1 MW beträgt.
- Beispiel 1: Bereits vor Einführung des Repartierungsverfahrens bestehender Anschluss von 0,5 MW + nunmehr gewünschte Leistungserhöhung von 0,8 MW = Summe der seit Einführung des Repartierungsverfahrens begehrten Anschlussleistung 0,8 MW → Keine Teilnahme am Repartierungsverfahren
 - Beispiel 2: Nach Einführung des Repartierungsverfahrens neuer Anschluss von 0,8 MW → keine Repartierung, weil < 1 MW. Anschließend weiterer Zubauwunsch von 0,9 MW →Teilnahme am Repartierungsverfahren mit Anteil der Gesamtleistung ≥ 1MW, hier also mit 0,7 MW
 
Teilnahme und Antragstellung
Was muss zu welchem Zeitpunkt eingereicht werden?
Der genaue Ablauf des Verfahrens, inklusive der einzuhaltenden Stichtage, kann der Website entnommen werden.
Ist die Vorlage einer Baugenehmigung erforderlich?
Grundsätzlich ist die Vorlage einer Baugenehmigung nicht erforderlich.
Einen Sonderfall stellen jedoch Speicheranfragen dar:
Sofern der Petent/die Petentin sowohl verbindliche einspeiseseitige als auch bezugsseitige Kapazitäten beantragt, muss neben dem hier beschriebenen Repartierungsverfahren parallel das Einspeiser-Anschlussverfahren durchlaufen werden. Bedingung hierfür ist die Erfüllung sowohl der einspeiseseitigen als auch der bezugsseitigen Antragskriterien.
Zu den einspeiseseitigen Voraussetzungen gehört auch eine Baugenehmigung.
Bis wann müssen Anträge eingereicht worden sein?
Die Anträge müssen bis 24:00 Uhr (MEZ) zum angegebenen Stichtag bei der E-Mail-Adresse repartierung@ww-energie.com vollständig eingereicht sein.
Was passiert nach der Zuteilung von Kapazitäten?
Nach der Zuteilung der Kapazitäten werden die Angebote für den Netzanschluss erstellt. Die Angebote haben eine Bindefrist von drei Monaten.
Kann ich im Folgeverfahren nach einer Zuteilung eine neue Anfrage stellen?
Ja, Sie können auch an weiteren Verfahren erneut teilnehmen, wenn Sie weitere Kapazitäten benötigen. Die neue Anfrage muss wie gehabt innerhalb der Verfahrensfristen gestellt werden. Informationen zum Prozess und zu den Fristen finden Sie auf unserer Webseite und in den Teilnahmebedingungen.
Wann und wie erfahre ich, ob mein Antrag berücksichtigt wurde?
Vollständige Anschlussanträge können bis 24:00 Uhr (MEZ) des jeweiligen Stichtages eingereicht werden. Vollständige und fristgerechte Anschlussanfragen werden geprüft und die verfügbare Kapazität wird allen Anfragen zu gleichen Anteilen zugeteilt. Nach Abschluss der Zuteilung der Kapazitäten werden die Anfragenden entsprechend unserer AGBs in Textform über das Ergebnis informiert.
Beurteilung und Zuteilung
Nach welchen Kriterien werden Anfragen bewertet und Kapazitäten zugeteilt?
Im Rahmen des Antragsverfahrens prüfen wir die Anfragen auf ihre Vollständigkeit. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind in den Teilnahmebedingungen aufgeführt. Die Zuteilung der verfügbaren Leistung wird unabhängig von der gewünschten Leistung gleichmäßig aufgeteilt („pro Kopf“). Nach Abschluss der Antragsprüfung und Zuteilung der verfügbaren Kapazitäten werden die Anfragenden in Textform informiert, spätestens bis zum Stichtag plus einen Monat. Ist dieser Tag ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag in NRW, erfolgt die Information spätestens am darauffolgenden Werktag. Im Anschluss startet die Angebotslegung.
Wie wird sichergestellt, dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei ist?
In den Teilnahmebedingungen haben wir alle Schritte transparent und nachvollziehbar beschrieben. Eine Unterscheidung zwischen Kundengruppen erfolgt nicht. Das Verfahren wurde vor seiner Einführung der Bundesnetzagentur vorgestellt.
Die Zuteilung der Kapazitäten erfolgt nach den von WWN im Vorfeld veröffentlichten Teilnahmebedingungen.
Erfolgt die Zuteilung pro Netzgruppe oder für das gesamte Netzgebiet der Westfalen Weser Netz?
Die Repartierung erfolgt für die Kapazitäten innerhalb der jeweiligen Netzgruppen - sofern verfügbar -, nicht für die gesamte Kapazität der WWN. Das Verteilnetz der WWN ist in acht Netzgruppen unterteilt. Wir ermitteln vor jedem Repartierungsverfahren die in der jeweiligen Netzgruppe aktuell vorhandenen Kapazitäten. Für die Ermittlung dieser Kapazitäten betrachten wir jeweils die folgenden zehn Kalenderjahre. Die geografische Lage der Netzgruppen mit den vorhandenen und verfügbaren Kapazitäten wird von uns mittels einer Karte (Topogramm) schematisch visualisiert.
Haben Anfragen mit nicht zugeteilter Leistung in der nächsten Runde eine höhere Priorität?
Nein, es gibt keine automatische Priorisierung für die nächste Runde. Alle Anfragen müssen in jeder Zuteilungsperiode vollständig neu eingereicht werden, die Bewertung erfolgt gleichberechtigt.
Welche Kapazitäten werden voraussichtlich in den nächsten Verfahrensrunden zur Verfügung stehen?
Die verfügbaren Kapazitäten werden vor jedem Verfahren ermittelt und auf der Website von WWN veröffentlicht. Eine vorzeitige Prognose ist nicht möglich. Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die Webseite. Weitere Informationen zur Ermittlung und Veröffentlichung der zu verteilenden Kapazitäten finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Projekte und spezielle Anwendungsfälle
Wie werden große Projekte wie Rechenzentren, Ladeinfrastruktur oder Neubauquartiere berücksichtigt?
Das Repartierungsverfahren sieht keine Bevor- oder Benachteiligung von Kundengruppen vor. Dennoch machen es die begrenzten Kapazitäten notwendig, dass insbesondere große Anschlusskund*innen ihre Projekte flexibel gestalten, indem sie das Risiko einer gestaffelten Zuteilung einplanen.
Das Repartierungsverfahren priorisiert nicht die vollständige Abdeckung einzelner Großprojekte, sondern führt zu einer fairen Verteilung der verfügbaren Kapazitäten. Eine schrittweise Erweiterung des Netzanschlusses sollte daher bei der Projektrealisierung von Anfang an eingeplant werden. Dies wird durch die Möglichkeit zur Angabe einer Mindestleistung im Repartierungsverfahren berücksichtigt, wobei höhere Leistungszusagen bis hin zur insgesamt gewünschten Leistung möglich sind.
In den Teilnahmebedingungen finden sich Praxisbeispiele, die dies anschaulich darstellen.
Kann ein Netzanschluss oder eine Anfrage in kleinere Einheiten (< 1 MW) aufgeteilt werden, um das Verfahren zu umgehen?
Nein. Jede Anfrage hat nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen grundstücksbezogen zu erfolgen. Grundsätzlich erhält jede*r Anschlusskund*in nur einen Netzanschluss pro Grundstück.
Gilt das Verfahren auch für Einspeiser und Batteriespeicher?
Das Repartierungsverfahren ist auf die Verteilung von Bezugsanschlusskapazitäten ausgelegt. Reine Einspeiseanlagen sind in der Regel nicht betroffen, sofern der Bezugsleistungseigenbedarf dieser Anlagen < 1 MW beträgt. Speicher sind über das Repartierungsverfahren anzumelden, sofern diese eine Bezugsleistung ≥ 1 MW benötigen.
Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklung
Wie lange wird das Repartierungsverfahren voraussichtlich bestehen bleiben?
Das Verfahren gilt unbefristet und wird so lange aufrechterhalten, solange die Anfragen die vorhandenen und absehbaren Leistungskapazitäten überschreiten. Die langfristige Perspektive für die Netzkapazität hängt stark von der Entwicklung der Stromnachfrage, dem Ausbau der Netzinfrastruktur und der Energiewende ab. WWN arbeitet kontinuierlich daran, durch Investitionen und technologische Innovationen die Netzsituation zu verbessern.
Welche Netzkapazitäten erwarten Sie in den nächsten Jahren?
Wir ermitteln jährlich die verfügbaren Kapazitäten und veröffentlichen sie auf unserer Website. Eine vorzeitige Prognose ist nicht möglich. Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die Website. Weitere Informationen zur Ermittlung und Veröffentlichung der zu verteilenden Kapazitäten finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Wie geht WWN mit den Herausforderungen der Energiewende um?
Wir planen unser Netz langfristig mit einem Horizont von mehr als zehn Jahren und passen diese Planung regelmäßig den neuesten Erkenntnissen an. Wir wollen unseren gesetzlichen Verpflichtungen vollständig gerecht werden. Dafür schreiben wir langfristig und in großem Umfang Leistungen und Material rechtzeitig aus und verstärken unser Team.
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte
Sind ausreichende Kapazitäten für den Anschluss von Gebäuden, Wärmepumpen und Wallboxen vorhanden?
Ja, für alle Haushaltskund*innen und Gewerbekund*innen und auch für den Netzanschluss von Wärmepumpen und Wallboxen ist bei einer Anschlussleistung < 1 MW weiterhin und auch in den kommenden Jahren genügend Strom und Netzkapazität im Netzgebiet der WWN vorhanden.
Auch für größere Netzanschlüsse (≥1 MW) ist weiterhin Netzkapazität verfügbar. Allerdings wird diese Kapazität künftig auf die einzelnen Netzanschlussanfragen anteilig verteilt. Das bezieht sich beispielsweise auf Fabriken/Werke der produzierenden Industrie, Elektrolyseure und Batteriespeicher oder auch gewerblich genutzte Groß-Rechenzentren.
