Bereitstellung von Verbrauchsdaten
Es gibt zwei Arten eines Energieausweises - der Bedarfsorientierte und der Verbrauchsorientierte. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Energieausweis ausstellen, sondern lediglich aggregierte Daten zur Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises bereitstellen, sofern sich das Objekt in unserem Netzgebiet befindet.
Bitte füllen Sie dazu unser Antragsformular aus und senden Sie es uns unterschrieben per E-Mail an zaehlerdienstleistungen@ww-energie.com zurück.
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Die Vorgehensweise
Nach GEG §80 Abs. 3 sind Immobilienbesitzer:innen, die ihr Objekt vermieten, verkaufen o.ä., zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.
Die Erstellung des Energieausweises erfolgt in den folgenden Schritten:

1. Anfrage: Füllen Sie das Antragsformular unter Berücksichtigung der im Formular unter Absatz 2) genannten Bedingungen aus und senden Sie es uns digital an die oben angegebene E-Mail-Adresse zurück.
2. Bearbeitung: Nach dem Eingang prüfen wir Ihren Auftrag und werten die Daten der letzten drei Abrechnungszeiträume pro Objekt aus. Besonderheiten, wie z.B. Wohnungsleerstände oder Zählerstandskorrekturen, können nicht dargestellt werden. Die Lieferung der Verbrauchsdaten erfolgt nach Können und Vermögen. Eine Gewährleistung für die gelieferten Daten übernehmen wir nicht.
3. Fertigstellung: Die Daten werden Ihnen in Form eines PDF-Dokuments digital an die im Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
4. Bezahlung: Auch die Rechnung wird Ihnen digital an die im Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet und ist 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Den verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihre Immobilie können Sie nun mithilfe unserer Verbrauchsdaten gemeinsam mit einem Fachunternehmen erstellen.
Fragen und Antworten zum Energieausweis und den Verbrauchswerten
Energieausweis
Wie unterscheidet sich der verbrauchs- und der bedarfsorientierte Energieausweis?
Der Verbrauchsorientierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) wird auf Basis der tatsächlichen Energieverbräuche der letzten Jahre erstellt. Wir stellen Ihnen die dazu benötigen Daten gerne bereit, sofern sich das Objekt in unserem Netzgebiet befindet.
Der Bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) wird auf Grundlage der technischen Informationen zu einem Gebäude erstellt. Darunter fallen Daten wie z.B. das Baujahr, Angaben zur Dämmung oder zu den Fenstern.
Stellen wir den Energieausweis aus?
Nein. Die Westfalen Weser Netz GmbH stellt weder den Verbrauchs- noch den Bedarfsausweis aus, sondern liefert lediglich die benötigten Verbrauchsdaten des Objekts. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung des Ausweises an ein dafür qualifiziertes Fachunternehmen.
Welches Gesetz bildet die Grundlage für den Energieausweis?
In Deutschland gilt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Verkäufer:innen oder Vermieter:innen einer Immobilie zum Besitz eines Energieausweis verpflichtet. Dieser informiert potenzielle Käufer:innen und Mieter:innen über den Energiebedarf des Objekts.
Verbrauchsdaten
Was kostet die Bereitstellung der Verbrauchsdaten?
Für die Bereitstellung der Verbrauchsdaten fallen Kosten in Höhe von 50,00 € netto (59,50 Euro brutto) pro Objekt an. Die Rechnung senden wir Ihnen digital per E-Mail zu. Diese ist dann 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Wer ist für die Anfrage der Verbrauchsdaten berechtigt?
Die Verbrauchsdaten für Objekte können ausschließlich von den Eigentümer:innen angefragt werden. Eine Bestätigung im Anfrageformular mit Unterschrift ist notwendig. Außerdem behalten wir uns vor, jederzeit eine Legitimation (Auszug aus dem Grundbuch) anzufordern.
Wie wird der Datenschutz der Verbrauchsdaten sichergestellt?
Die Verbrauchsdaten werden erst ab 3 Wohnparteien im Objekt bereitgestellt. Sollte der/die Eigentümer:in selbst Bewohner:in des angegebenen Objekts sein, werden die Daten erst ab 4 Wohnparteien (also 3 weiteren) bereitgestellt. Außerdem werden die Daten aggregiert dargestellt, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Bewohner:innen möglich sind.